Arbeitschutzausschuss
Gemäß (§ 11 Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG -) hat der Unternehmer in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten einen Arbeitsschutzausschuss zu bilden. Weitere Informationen zum Arbeitschutzausschuss.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ( Sicherheitsingenieur, Sicherheitsfachkraft, Sifa, FaSi) ist für die Beratung und Umsetzung von Maßnahmen zur Unfallverhütung zuständig.
Fordern Sie noch heute ein kostenloses und unverbindliches Angebot an.