Arbeitsmittel Gefährdungsbeurteilung
Als Arbeitgeber tragen Sie nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes in Verbindung mit §3 BetrSichV die Verantwortung für die sichere Bereitstellung und Benutzung der in Ihrem Unternehmen verwendeten Arbeitsmittel.
Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln
Um die sichere Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln zu gewährleisten, haben Sie auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung für alle Arbeitsmittel die dafür notwendigen Maßnahmen festzulegen und umzusetzen, die Wirksamkeit der durchgeführten Maßnahmen zu überprüfen und den Gesamtprozess zu dokumentieren.