Betriebsärztinnen und Betriebsärzte Gefährdungsbeurteilung
Im ArbSchG ist die Erstellung und regelmäßige Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung zentrale Aufgabe des Unternehmens. Auch nach der DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ ist der Sachverstand von 6 Betriebsärztinnen und -ärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit unabhängig von der Betriebsgröße gefragt.
Arbeitgeber brauchen kompetente Berater, die den Nutzen einer Gefährdungs- und Belastungsanalyse aufzeigen und deren Durchführung erläutern.
Außerdem liefert eine sorgfältig durchgeführte GB auch eine maßgeschneiderte Grundlage für die bedarfsgerechte Tätigkeit von Betriebsärztinnen und Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit.
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