Betriebsärztliche Betreuung
Mit der DGUV Vorschrift 2 gibt es erstmals für Unfallkassen und Berufsgenossenschaften eine einheitliche und gleichlautende Vorgabe zur Gestaltung der betriebsärztlichen und Betreuung der Betriebe und Bildungseinrichtungen.
Die betriebsärztliche Betreuung besteht aus zwei Komponenten:
Der Grundbetreuung, für die in der Unfallverhütungsvorschrift Einsatzzeiten vorgegeben werden und dem betriebsspezifischen Betreuungsanteil, der von jedem Betrieb selbst zu ermitteln ist.
Wir unterstützen Sie bei allen Betreuungsleistungen : Regelbetreuung, Grundbetreuung, anlassbezogene Betreuung, betriebsspezifische Betreuung, alternativ bedarfsorientierte Betreuung, Unternehmermodell. Günstiger – Flexibler – Individueller .
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