Corona Update

Neue Corona-bedingte Arbeitswelt: SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung endet, Empfehlungen für Infektionsschutz und Telefon-Krankschreibung.

Die Dynamik der Arbeitswelt hat sich in den letzten Jahren erheblich verändert, und das nicht nur aufgrund der COVID-19-Pandemie. Maßnahmen, die in der Vergangenheit als vorübergehend galten, wurden zu neuen Standards, während andere Regelungen ihren Gültigkeitsstatus verloren haben. Seit dem 1. Juli 2023 hat sich der Zugang zur Kurzarbeit in Deutschland nicht mehr erleichtert, und die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung, die den Infektionsschutz am Arbeitsplatz regelte, ist ebenfalls ausgelaufen. Zusätzlich dazu wird darüber nachgedacht, die telefonische Krankschreibung wieder einzuführen. In diesem Artikel werden wir diese Entwicklungen genauer betrachten und die Auswirkungen auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber analysieren.

1. Das Ende der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung

2. Die telefonische Krankschreibung: Eine mögliche Wiederkehr

3. Zusammenfassung

1. Das Ende der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung

Bis zum 2. Februar 2023 war die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung ein entscheidendes Instrument im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus am Arbeitsplatz. Ihr Ziel war es, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor einer Infektion mit dem Virus zu schützen und somit auch das Risiko von Langzeiterkrankungen, wie Long-Covid, zu minimieren. Diese Verordnung legte verpflichtende Maßnahmen für Arbeitgeber fest, um die Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten.

Dazu gehörten unter anderem die Erstellung von betrieblichen Hygienekonzepten auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung sowie die Umsetzung von Schutzmaßnahmen, die bereits im Verlauf der Pandemie als bewährt galten. Arbeitgeber waren außerdem dazu verpflichtet, ihre Mitarbeiter bei der Wahrnehmung von Impfangeboten zu unterstützen. Doch mit sinkenden Infektionszahlen und einer positiven Prognose wurde die Verordnung frühzeitig beendet. Sie sollte ursprünglich bis zum 7. April 2023 gelten, endete aber bereits im Februar desselben Jahres.

Empfehlungen statt Pflichten

Statt verpflichtender Regelungen zum betrieblichen Infektionsschutz gibt es nun Empfehlungen des Bundesarbeitsministeriums. Diese können von Arbeitgebern auf freiwilliger Basis angewendet werden, um ihre Mitarbeiter vor Infektionskrankheiten zu schützen, einschließlich COVID-19 und Influenza. Dieser Schritt markiert eine Verschiebung von Pflichten hin zu mehr Eigenverantwortung der Unternehmen.

2. Die telefonische Krankschreibung: Eine mögliche Wiederkehr

Eine der positiven Maßnahmen während der akuten Phase der COVID-19-Pandemie war die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung. Diese erlaubte es Patienten, sich bei leichten Erkrankungen telefonisch bis zu sieben Tage krankschreiben zu lassen, ohne persönlich in der Arztpraxis erscheinen zu müssen. Diese Regelung hatte mehrere Vorteile. Zum einen entlastete sie überlastete Arztpraxen und reduzierte die Gefahr von Infektionsübertragungen in Wartezimmern.

Allerdings endete diese Regelung am 31. März 2023. Jetzt wird überlegt, ob die telefonische Krankschreibung wieder eingeführt werden sollte. Der Bundestag hat den Gemeinsamen Bundesausschuss beauftragt, entsprechende Richtlinien zu erarbeiten. Eine Wiedereinführung dieser Praxis könnte eine sinnvolle Maßnahme sein, um die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen und das Gesundheitssystem zu entlasten.

3. Zusammenfassung

Die Veränderungen in Bezug auf Infektionsschutz, Kurzarbeit und telefonische Krankschreibung seit dem 1. Juli 2023 zeigen, wie flexibel das Arbeitsrecht und die Arbeitswelt auf unvorhergesehene Ereignisse reagieren müssen. Während die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung durch Empfehlungen ersetzt wurde, steht die telefonische Krankschreibung vor einer möglichen Wiederkehr, um das Gesundheitssystem zu entlasten. Gleichzeitig sind die erleichterten Zugangsbedingungen zur Kurzarbeit ausgelaufen, was die Wirtschaft vor neue Herausforderungen stellt.

Die Zukunft wird zeigen, wie sich diese Entwicklungen auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber auswirken werden. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Unternehmen weiterhin flexibel auf Veränderungen reagieren und gleichzeitig die Gesundheit und das Wohlbefinden ihrer Mitarbeiter im Auge behalten. Die COVID-19-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig es ist, auf unerwartete Herausforderungen vorbereitet zu sein und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um die Arbeitswelt sicher und produktiv zu gestalten.