Eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) ist nach DIN VDE 0105-100 „Betrieb von elektrischen Anlagen“ eine Person, die „durch eine Elektrofachkraft über die ihr übertragenen Aufgaben und die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet und erforderlichenfalls angelernt sowie über die Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen belehrt wurde.“
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