In Betrieben sind unter bestimmten Umständen Explosionsgefährdungen durch Staub, Gemische, Atmosphäre, Gase etc. vorhanden. Deshalb sind die Arbeitgeber verpflichtet, Explosionsgefährdungen zu ermitteln und zu bewerten sowie gegebenenfalls Explosionsschutzmaßnahmen umzusetzen.
Die Beschäftigten sind vor Aufnahme ihrer Tätigkeit und danach jährlich in dem jeweils erforderlichen Umfang über zu treffenden Maßnahmen zu unterweisen.
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