Gefährdungsbeurteilung und Leitmerkmalmethoden
In der Gefährdungsbeurteilung werden sechs Belastungsarten unterschieden:
• das Heben, Halten und Tragen von Lasten,
• das Ziehen und Schieben von Lasten,
• hoch repetitive manuelle Tätigkeiten,
• das Arbeiten in ungünstigen beziehungsweise erzwungenen Körperhaltungen,
• das Arbeiten mit hohen Kraftanforderungen,
• das Arbeiten mit hohen Bewegungsanforderungen mit und ohne Last.
Sowohl das Arbeitsschutzgesetz als auch die Lastenhandhabungsverordnung verpflichten den Arbeitgeber, eine Gefährdungsbeurteilung physischer Belastungen durchzuführen.