Zur sicheren und gesunden Gestaltung von Arbeitsplätzen gehören auch Maßnahmen, die die Gefährdungen für die Haut verringern oder vermeiden und als "Hautschutz" zusammen gefasst werden.
Der Arbeitgeber muss diese Maßnahmen auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung auswählen.
In der Gefährdungsbeurteilung sind technische, organisatorische oder persönliche Schutzmaßnahmen zum Schutz der Haut festzulegen und anschließend in den Arbeitsbereichen um zu setzen.