Kompetenzzentren-Betreuung
Unternehmerinnen beziehungsweise Unternehmer müssen Sie die gesetzliche Verpflichtung der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung umsetzen (§ 2 Abs. 4 der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“).
Das Kompetenzzentrum berät und unterstützt zum Beispiel bei folgenden Themen: • Gefährdungsbeurteilung
• Unterweisung von Mitarbeiter/-innen
• Neubau- oder Umbaumaßnahmen
• Brandschutz • Gesundheit im Betrieb
• Persönliche Schutzausrüstungen (PSA)
• Gefahrstoffberatung
• Ergonomie
• Hautschutz
• Psychische Belastungen
• Arbeitsmitteln.
Zudem kann es von Vorteil sein, wenn der Betrieb zur Beurteilung der psychischen Belastungen Arbeitspsychologen und Arbeitspsychologinnen zu Rate zieht und dies auch als Betreuung im Sinne der DGUV Vorschrift 2 gilt.