Regelmäßige Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
Warum regelmäßige Prüfungen?
Der gefahrlose Umgang mit Elektrizität hängt entscheidend vom einwandfreien Zustand der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel ab. Auch bei ordnungsgemäßer Fertigung und Herstellung können im laufe der Zeit durch Abnutzung oder unsachgemäße Benutzung Schäden auftreten, die zu gefährlichen Betriebszuständen führen. Dem soll die regelmäßige Prüfung der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel vorbeugen.
Welches sind die Rechtsgrundlagen?
§§ 3(6) und 14 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV und nach § 5 der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel"
Wer darf die Prüfungen durchführen?
Der Arbeitgeber muss befähigte Personen mit der Prüfung von Arbeitsmitteln auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV beauftragen.
Wir übernehmen für Sie die Prüfung aller Arbeitsmittel durch unseren Arbeitsmittelprüfdienst.