Sicherheitsbeauftragten
Nach § 22 des Sozialgesetzbuchs VII, DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001 hat der Arbeitgeber für sein Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten Sicherheitsbeauftragte unter Beteiligung des Betriebs- oder Personalrates zu bestellen.
Welche Aufgaben haben die Sicherheitsbeauftragten? Aufgabe der Sicherheitsbeauftragten ist es, den Unternehmer bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu unterstützen; sie haben sich insbesondere von dem Vorhandensein und der ordnungsgemäßen Benutzung der vorgeschriebenen Schutzvorrichtungen und persönlichen Schutzausrüstungen zu überzeugen. Von den Sicherheitsbeauftragten wird daher erwartet, dass sie aufmerksam und wachen Auges durch den Betrieb gehen und, sofern sie Unfall- und Gesundheitsgefahren feststellen, den Unternehmer oder seinen Beauftragten hierauf hinweisen .
AS 02-08a Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten
AS 02-08b Weiterbildung zum Sicherheitsbeauftragten/Auffrischung/Neuerungen