Unterweisung Über die zum Einsatz kommenden Arbeitsmittel
hat der Arbeitgeber die Beschäftigten regelmäßig zu unterrichten und zu unterweisen. Das ist unter anderem geregelt
• in § 81 des Betriebsverfassungsgesetzes,
• in § 14 und § 12 des Arbeitsschutzgesetzes sowie
• in § 9 der Betriebssicherheitsverordnung.
Hierfür sind Arbeitsunterlagen wie Betriebshandbücher und Arbeitsanweisungen hilfreich. Diese sollen Beschäftigte bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützen. Um dieser Rolle gerecht zu werden, sollten diese Unterlagen nach ergonomischen Grundsätzen gestaltet werden.