Rechtssicherheit der Unterweisung – dank der Interaktiven Unterweisung immer gewährleistet.
Die Pflicht zur Unterweisung ist z.B. in Gefährdungsgrad, Gefährdungsart, Beschäftigten, Arbeits- Wegeunfälle Berufskrankheiten, Verbandbucheintragungen,
betrieblichen Organisation Arbeitssicherheitsorganisation, Änderungen im Betriebsablauf, Einführung neuer Technologien, Arbeitsstoffe, Arbeitsmittel oder Arbeitsverfahren, Einführung neuer persönlicher Schutzausrüstungen (z.B. Körperschutzmittel)
Forderungen aus Gesetzen, Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften,
Forderungen aus Betriebsanleitungen technischer Arbeitsmittel, Forderungen aus Betriebsanweisungen für verwendete Gefahrstoffe, Maßnahmen zur Vermeidung der Gefährdungen,
Zusammenarbeit mit Beschäftigten anderer Arbeitgeber bzw. Unternehmer.