Die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung fordert explizit dazu auf, eine Gefährdungsbeurteilung der Vibrationsbelastungen durchzuführen – was aber für Betriebe aufgrund fehlender Daten und Informationen oft nicht ganz einfach ist.
Wir führen die Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsplätzen mit Einwirkung durch Ganzkörper-Vibrationen durch .
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