Wichtige Gesetze und Verordnungen im Arbeitsschutz
• Das Arbeitsschutzgesetz regelt: Wer ein Unternehmen oder eine Verwaltung führt, ist zur Gefährdungsbeurteilung verpflichtet. Es regelt auch Unterweisungen und arbeitsmedizinische Vorsorge.
• Das Arbeitssicherheitsgesetz verpflichtet zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung, die in der DGUV Vorschrift 2 konkretisiert wird.
• Die DGUV Vorschrift 1 regelt unter anderem die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten sowie die Pflicht, Beschäftigte als Ersthelferinnen und Ersthelfer ausbilden zu lassen.
• Die Arbeitsstättenverordnung macht Vorgaben zur Gestaltung von Arbeitsplätzen und deren Umgebung.
• Die Betriebssicherheitsverordnung trifft Regeln zur sicheren und gesunden Verwendung von Arbeitsmitteln.
• Über branchen- und tätigkeitsspezifische Regelungen bieten die zuständigen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen wertvolle Informationen.