| Betreuung durch Arbeitsmediziner:
Grundsätzlich haben Arbeitsmediziner weitgehend die gleichen
Aufgaben im Arbeitsschutz zu erfüllen, wie sie bereits im
ASiG festgeschrieben wurden.
Die Rechtsgrundlage der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen
ist die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbmedVV).
Daher gehört nur die kollektive arbeitsmedizinische Beratung
der Beschäftigten als ASiG-Leistung zur Grundbetreuung.
Alle individuellen Maßnahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge,
wie insbesondere die Untersuchungen im Rahmen der ArbmedVV,
sind jedoch Gegenstand der betriebsspezifischen Betreuung.
Bei der Betreuung durch unsere Arbeitsmediziner und der
Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsplätzen leisten
die Mitarbeiter des Ingenieurbüros Dipl. - Ing. H.Diemer
wertvolle Hilfe.
Sie sind kompetente Ansprechpartner für Unternehmer
und Mitarbeiter in Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
Die DGUV Vorschrift 2 ebnet den Weg für eine zeitgemäße
arbeitsmedizinische Betreuung und Gesundheitsförderung |