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Arbeitsmedizin Unsere Gesundheit ist
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Arbeitsmedizinische Betreuung durch einen Arbeitsmediziner

DGUV Vorschrift 2

 

Kernpunkt Betreuung durch Arbeitsmediziner:
Ein Kernpunkt unserer Dienstleistung ist die Betreuung durch Arbeitsmediziner. Die Betreuung durch Arbeitsmediziner ist geregelt in der Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit DGUV Vorschrift 2.

Die arbeitsmedizinische Betreuung besteht aus zwei ganz neuen Komponenten:

Der Grundbetreuung, und der Betriebsspezifische Betreuung

Bei der Ermittlung der Einsatzzeitengem. DGUV Vorschrift 2 für

Grundbetreuung + Betriebsspezifischen Betreuung stehen

wir als Partner an Ihrer Seite

 

Betreuung durch Arbeitsmediziner:
Grundsätzlich haben Arbeitsmediziner weitgehend die gleichen Aufgaben im Arbeitsschutz zu erfüllen, wie sie bereits im ASiG festgeschrieben wurden.

Die Rechtsgrundlage der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen ist die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbmedVV).


Daher gehört nur die kollektive arbeitsmedizinische Beratung der Beschäftigten als ASiG-Leistung zur Grundbetreuung.

Alle individuellen Maßnahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge, wie insbesondere die Untersuchungen im Rahmen der ArbmedVV, sind jedoch Gegenstand der betriebsspezifischen Betreuung.

Bei der Betreuung durch unsere Arbeitsmediziner und der Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsplätzen leisten die Mitarbeiter des Ingenieurbüros Dipl. - Ing. H.Diemer wertvolle Hilfe.

Sie sind kompetente Ansprechpartner für Unternehmer und Mitarbeiter in Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.

Die DGUV Vorschrift 2 ebnet den Weg für eine zeitgemäße arbeitsmedizinische Betreuung und Gesundheitsförderung

 

Fordern Sie noch heute ein kostenloses und unverbindliches Angebot an.

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