G 37 Bildschirmarbeitsplätze arbeitsmedizinische Vorsorge
Die DGUV Information 250-007 enthält den DGUV Grundsatz G 37 "Bildschirmarbeitsplätze".
Dieser gibt Anhaltspunkte für gezielte arbeitsmedizinische Vorsorge, um Gesundheitsbeschwerden, die durch die Tätigkeit an Bildschirmarbeitsplätzen entstehen können, zu verhindern oder frühzeitig zu erkennen.
Sie enthält ergänzende Hinweise für die Auswahl des zu untersuchenden Personenkreises.
Bildschirmarbeitsplätze (G 37) - DGUV Information 250-007
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