Arbeitsmedizinische Vorsorge bei Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung
Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention" (DGUV Vorschrift 1) und Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV).
Ziel dieser staatlichen Verordnung ist es, durch Maßnahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge (Pflicht-, Angebots- bzw. Wunschvorsorge) arbeitsbedingte Erkrankungen frühzeitig zu erkennen und zu verhüten. Zusätzliche Vorgaben finden sich in den Arbeitsmedizinischen Regeln (AMR), welche die ArbMedVV konkretisieren.
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