Das Arbeitssicherheitsgesetz "Gesetz über Betriebsärzte,
Sicherheitsingenieure und andere Sicherheitsfachkräfte(ASiG)
und die
Unfallverhütungsvorschrift " Betriebsärzte und Fachkräfte
für Arbeitssicherheit " DGUV Vorschrift 2
fordern von den Unternehmen die Bestellung von Betriebsärzten
und Arbeitsmediziner
bundesweite bzw. europaweite
Standorte
Somit wird eine flächendeckende, regelmäßige Betreuung
gewährleistet.
Jedes Unternehmen hat somit einen festen Ansprechpartner
im Außendienst, der auf kurzem Wege zu erreichen ist.
So werden durch einen engeren Kontakt die Bearbeitungszeiten
für anstehenden Maßnahmen verkürzt:
Untersuchungen nach berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen
Organisation der Ersten Hilfe Beratung
Beratung beim Umgang mit Gefahrstoffen
Beratung zur Prävention von Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz
Regelmäige Betriebsbegehungen
Teilnahme an Arbeitsschutzausschussitzungen
Beratung bei Suchtproblematik
Impfberatung bei beruflichen Auslandsaufenthalten
Arbeitsschutzberatung
Organisation des Arbeitsschutzes
Arbeitsmedizinische Betreuung
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen ARBMEDVV
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