Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) zahlt sich aus
Unternehmen, die Gesundheit und Wohlbefinden der Beschäftigten in ihr Leitbild aufnehmen, zeigen ihre Wertschätzung für die Arbeit und Leistung der Beschäftigten. Daraus resultiert auch ein Imagegewinn, der sowohl nach innen wie nach außen wirkt.
BGM zahlt sich aus Auch wirtschaftliche Überlegungen spielen eine Rolle, wenn es um die Einführung eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements geht.
STEUERFREIBETRAG FÜR DIE BETRIEBLICHE GESUNDHEITSFÖRDERUNG
Durch das Jahressteuergesetz 2009 gibt es für die Unternehmen einen Steuerfreibetrag von 500 € pro Arbeitnehmer und Jahr für die betriebliche Gesundheitsförderung. Mit dieser Steuerleichterung können beispielsweise Kurse zur Prävention von Rückenbeschwerden, Stressbewältigung, gesunden Ernährung oder Raucherentwöhnungsprogramme finanziert werden, wenn sie den Anforderungen des Sozialgesetzbuchs (§ 20 a Abs. 1 SGB V) entsprechen.
Bei der Durchführung der Angebote erhalten Sie Unterstützung durch die Krankenkassen.