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Betriebsärtzliche Betreuung durch einen Betriebsarzt

DGUV-Vorschrift 2

 

Ein Kernpunkt unserer Dienstleistung ist die Betreuung durch unsere Betriebsärzte.
Grundsätzlich haben Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit weitgehend deckungsgleiche Aufgaben im Arbeitsschutz zu erfüllen, wie sie bereits im Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG, § 3 und 6) festgeschrieben wurden.

Die Gesamtbetreuung des Unternehmens gliedert sich in Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung.
Die betriebsspezifische Betreuung ist den speziellen Erfordernissen des jeweiligen Unternehmens anzupassen.
Die durch die Betriebsärzte zu erbringenden Unterstützungsleistungen bauen auf den Basisleistungen der Grundbetreuung auf und ergänzen sie betriebsspezifisch entweder dauerhaft oder zeitlich befristet.

Die DGUV-Vorschrift 2 benennt für die betriebsspezifische Betreuung vier Bereiche mit insgesamt 16 Aufgabenfeldern.

In diesem Bereich enthalten ist auch die individuelle arbeitsmedizinische Vorsorge mit Pflicht-, Angebots- und Wunschuntersuchungen, die an den konkreten betrieblichen Bedürfnissen orientiert festzulegen ist
Auch die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) fordert in § 6 „Pflichten des Arztes oder der Ärztin“.

Ziel unserer betriebsärztlichen Tätigkeit ist es , den Arbeitgeber bei der Erfüllung seiner Pflichten nach § 3 Abs. 2 ArbSchG zu unterstützen.

Nach dem aktuellen Managementverständnis muss ein Unternehmen auf einen ständigen Verbesserungsprozess ausgerichtet sein. Dabei sollte es sich kompetenter Unterstützung bedienen.
Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen den Arbeitgeber bei der Erstellung von Dokumentationen und berichten regelmäßig über ihre Tätigkeit, die geleistete Arbeit sowie deren Ergebnisse. Dabei werden Verbesserungsvorschläge benannt und der jeweilige Stand der Umsetzung festgehalten.

Unser kostenloses Baustein- Konzept und unser kostenloses Kundenportal, beinhaltet die Vorgaben der DGUV Vorschrift 2, bringt Rechtssicherheit für die Gesamtbetreuung und steht Ihnen, bei unserer Betreuung, kostenlos zur Verfügung

 

Betreuung durch Betriebsärzte/Betriebsarzt:
Beispiele aus den Vorteilen unserer Betreuung:
 GQA-geprüfter Dienstleister
 Kosten sparen und Ihren Arbeits- und Verwaltungsaufwand verringern
 kostengünstige Lösung Erfüllung aller gesetzlicher Vorgaben
 kostenloses Baustein – Konzept bringt Ihnen Rechtssicherheit
 kostenloses Kundenportal jederzeit einsehbar Dokumentationssicherheit
 Arbeitsmedizinische Betreuung erfolgt direkt vor Ort
 Keine Personalausfallzeiten
 Die Mitarbeiter müssen keine Wegzeiten in Kauf nehmen.

Bei der Betreuung durch Betriebsärzte / Betriebsarzt leisten die Mitarbeiter des Ingenieurbüros Dipl. - Ing. H.Diemer bei der Gefährdungsbeurteilung solcher Arbeitsplätze wertvolle Hilfe.

Betriebsärzte / Betriebsarzt sind kompetente Ansprechpartner für Unternehmer und Mitarbeiter in Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.

 

Fordern Sie noch heute ein kostenloses und unverbindliches Angebot an.

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