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Arbeitsmedizin Unsere Gesundheit ist
unser wichtigstes Gut!
 
 

Mehr als nur Arbeitssicherheit & Arbeitsmedizin...
Bericht in FOCUS vom 29.05.2006

 
 
Unsere Info-Hotline:
+49 (0) 6321 / 399 80-00
Hier können Sie ein kostenloses und unverbindliches Angebot, DGUV Vorschrift 2 Gesamtbetreuung = Grundbetreuung + betriebsspezifische Betreuung, anforden
 
 
 

arbeitsmedizinische & betriebsärtzliche Betreuung DGUV Vorschrift 2

Regelbetreuung, Grundbetreuung, anlassbezogene, betriebsspezifische, alternativ
bedarfsorientierte Betreuung

 

 

Arbeitsmedizin & Betriebsmedizin „ Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit „ DGUV Vorschrift 2" Arbeitsmediziner und Betriebsärzte des Ingenieurbüros Dipl. - Ing. H.Diemer leisten bei der Beurteilung und Einrichtung solcher Arbeitsplätze wertvolle Hilfe. Sie sind kompetente Ansprechpartner für Unternehmer und Mitarbeiter in Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.

  Unser Dokumentationssystem Baustein- Konzept bringt Rechtssicherheit fürdie Gesamtbetreuung und steht Ihnen, bei unserer Betreuung, kostenlos zur Verfügung
Betriebsärztliche bzw. arbeitsmedizinische Grundbetreuung + betriebsspezifische Betreuung
 

Betriebsärztliche bzw. arbeitsmedizinische Regelbetreuung in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten

Die betriebsärztliche und arbeitsmedizinische Betreuung besteht aus der Grundbetreuung und dem betriebsspezifischen Teil der Betreuung.


Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung bilden zusammen die Gesamtbetreuung.


Die Grundbetreuung umfasst folgende Aufgabenfelder:
1 Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung durch Betriebsarzt
2 Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung
3Unterstützung grundlegenden Maßnahmen der Verhältnisprävention
4 Unterstützung bei der Schaffung einer geeigneten Organisation und Integration in die Führungstätigkeit
5 Untersuchung nach Ereignissen
6 Allgemeine Beratung von Arbeitgebern und Führungskräften, betrieblichen Interessenvertretungen,Beschäftigten
7 Erstellung von Dokumentationen, Erfüllung von Meldepflichten
8 Mitwirken in betrieblichen Besprechungen
9 Selbstorganisation

Betriebsspezifischer Teil der Betreuung
Der Bedarf an betriebsspezifischer Betreuung wird vom Unternehmer in einem Verfahren ermittelt, das die nachfolgend aufgeführten Aufgabenfelder sowie Auslöse- und Aufwandskriterien berücksichtigt. Das Verfahren erfordert, dass der Unternehmer alle Aufgabenfelder hinsichtlich ihrer Relevanz für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung regelmäßig, insbesondere nach wesentlichen Änderungen, prüft. Die Aufgabenfelder sind:
Aufgabenfelder der betriebsspezifischen Betreuung:
1. Regelmäßig vorliegende betriebsspezifische Unfall- und Gesundheitsgefahren,Erfordernisse zur menschengerechten Arbeitsgestaltung
2. Betriebliche Veränderungen in den Arbeitsbedingungen und in der Organisation
3. Externe Entwicklung mit spezifischem Einfluss auf die betriebliche Situation
4. Betriebliche Aktionen, Programme und Maßnahmen

Beispiele aus den Vorteilen unserer Betreuung:

GQA-geprüfter Dienstleister
Kosten sparen und Ihren Arbeits- und Verwaltungsaufwand verringern
kostengünstige Lösung Erfüllung aller gesetzlicher Vorgaben
kostenloses Baustein – Konzept.bringt Ihnen Rechtssicherheit
kostenloses Kundenportal Dokumentationssicherheit
Keine Personalausfallzeiten
Arbeitsmedizinische Betreuung erfolgt direkt vor Ort
Arbeitsmedizinische Untersuchung der Mitarbeiter erfolgt direkt vor Ort
Ursachen von arbeitsbedingten Erkrankungen zu untersuchen,
Untersuchungsergebnisse zu erfassen und auszuwerten und dem
Betriebsärzte -Ermächtigungen Vorsorgeuntersuchungen gem. ARMEDVV
Beratung Gestaltung von Büro- u. Bildschirmarbeitsplätzen
Leitender Arbeitsmediziner mit 30 jähriger Berufserfahrung
Umsetzung betriebsärztlicher Belange
betriebsärztliche Betreuung erfolgt direkt vor Ort

Weitere Vorteile unserer Betreuung auf Anfage

Fordern Sie noch heute ein kostenloses und unverbindliches Angebot an


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