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Arbeitsmedizin |
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Gesunde und motivierte Mitarbeiter sind
ein Anliegen jedes Unternehmens.
Eine Voraussetzung dazu sind sichere und gesunde Arbeitsplätze.
Bei der arbeitsmedizinischen Betreuung, der betriebsärztlichen
Betreuung und der Gefährdungsbeurteilung solcher Arbeitsplätze
leisten die Mitarbeiter des Ingenieurbüros Dipl. - Ing.
H.Diemer wertvolle Hilfe.
Sie sind kompetente Ansprechpartner für Unternehmer und
Mitarbeiter in Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. |
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Ein Kernpunkt unserer Dienstleistung
ist die arbeitsmedizinische Betreuung (betriebsärztliche
Betreuung). |
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Betriebsärztliche Betreuung neu geregelt
in der BGV A2 |
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Daher wurde den Unternehmern von den
Berufsgenossenschaften bisher vorgegeben, in Abhängigkeit
von den Gefährdungen und der Zahl der beschäftigten
Arbeitnehmer, für festgelegte Zeiten die arbeitsmedizinische
Betreuung - betriebsärztliche Betreuung festzulegen.
Die Berufsgenossenschaften haben reagiert und mit den zuständigen
Stellen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit
ein neues, für alle Berufsgenossenschaften übergreifendes
Gesamtkonzept für die arbeitsmedizinische Betreuung und
betriebsärztliche Betreuung erarbeitet.
Geregelt ist die arbeitsmedizinische Betreuung - betriebsärztliche
Betreuung bisher in den Unfallverhütungsvorschriften
Betriebsärzte (BGV A6/BGV A7).
Diese Vorschrift wurde mit der BGV A2 Betriebsärzte in
eine Vorschrift zusammengeführt.
Dies bot sich an, weil die Tätigkeiten von Fachkräfte
für Arbeitssicherheit / Fachkraft für Arbeitssicherheit
und Betriebsärzte/Betriebsarzt ineinander greifen und
sich ergänzen. |
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