Das Arbeitsschutzgesetz (§5)
und die Betriebssicherheitsverordnung (§9) schreibt
dem Arbeitgeber vor, die Beschäftigten über Sicherheit
und Gesundheitsschutz bei der Arbeit ausreichend und angemessen
zu unterweisen. Dabei hat die Unterweisung Anweisungen und
Erläuterungen zu beinhalten, die auf den Arbeitsplatz
bzw. den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet
sind. Ebenso verpflichtet § 4 Unfallverhütungsvorschrift
"Grundsätze der Prävention" (BGV A1)
den Unternehmer, seine Mitarbeiter vor Aufnahme einer Tätigkeit
und danach in angemessenen Zeitabständen, mindestens
jedoch einmal jährlich, über die bei ihren Tätigkeiten
auftretenden Gefahren sowie über die Maßnahmen
zu ihrer Abwendung zu unterweisen.
Das Ingenieurbüro Dipl.-Ing. H. Diemer übernimmt
für Sie diese Unterweisungen:
Die zu behandelnden Unterweisungsthemen ergeben sich aus
den betrieblichen Gegebenheiten.
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