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Die neue Regelbetreuung besteht aus 2 Bausteinen:
Grundbetreuung –
Der Arbeitgeber verteilt vorgesehene Aufgaben an Betriebsarzt
und Fachkraft für Arbeitssicherheit; feste Einsatzzeiten
abhängig von Betriebsart
Betriebsspezifische Betreuung –
ermittelt der Arbeitgeber im Unternehmen auf der Basis eines
Leistungskatalogs
Betriebsärztliche Regelbetreuung in Betrieben:
Für die Grundbetreuung wird die Einsatzzeit
entsprechend der Betreuungsgruppe nach Anlage 2 als Summenwert
ermittelt und unter Berücksichtigung der Mindestzeitanteile
auf Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit aufgeteilt.
Aufteilung der Leistungen der Grundbetreuung,
Zuordnung des Betriebs zur entsprechenden Betreuungsgruppe
(Klassifikation WZ = Wirtschaftszweige,nach DGUV Vorschrift
2 Anlage 2, Abschnitt 4)
Ermittlung und Aufteilung der Leistungen der betriebsspezifischen
Betreuung
Bedarfsermittlung unter Berücksichtigung der aufgeführten
Aufgabenfelder sowie Auslöse-und Aufwandskriterien (gemäß
DGUV Vorschrift 2 Anlage 2 und Anhang 4) Prüfung der Relevanz
der Aufgabenfelder
Wir helfen Ihnen gerne weiter
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