Regalprüfer iPad App
Startseite | Kontakt | Impressum | Sitemap | Kundenportal | Suche
Arbeitsmedizin Unsere Gesundheit ist
unser wichtigstes Gut!
 
 
 
 
Unsere Info-Hotline:
+49 (0) 6321 / 399 80-00
Hier können Sie ein kostenloses und unverbindliches Angebot anfordern
 
 
 

Arbeitsmedizinische Betreuung Pflichten des Unternehmers- DGUV Vorschrif 2

 

Rechtsgrundlage ist das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit Arbeitssicherheitsgesetz ASiG.

Die DGUV Vorschrift 2 konkretisiert dieses Gesetz.

Jeder Unternehmer hat Betriebsärzteoder Arbeitsmediziner zu bestellen.
Jeder Unternehmer muß das passende zu Betreuungsmodell für seinen Betrieb auswählen. Damit steht dann fest, ob Grund- und anlassbezogene Betreuung oder Grund- und betriebspezifische Betreuung geleistet werden muss.

Erste Ansprechpartner sind Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit

 

Die neue Regelbetreuung besteht aus 2 Bausteinen:

Grundbetreuung –
Der Arbeitgeber verteilt vorgesehene Aufgaben an Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit; feste Einsatzzeiten abhängig von Betriebsart

Betriebsspezifische Betreuung –
ermittelt der Arbeitgeber im Unternehmen auf der Basis eines Leistungskatalogs

Betriebsärztliche Regelbetreuung in Betrieben:

Für die Grundbetreuung wird die Einsatzzeit entsprechend der Betreuungsgruppe nach Anlage 2 als Summenwert ermittelt und unter Berücksichtigung der Mindestzeitanteile auf Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit aufgeteilt.

Aufteilung der Leistungen der Grundbetreuung,
Zuordnung des Betriebs zur entsprechenden Betreuungsgruppe
(Klassifikation WZ = Wirtschaftszweige,nach DGUV Vorschrift 2 Anlage 2, Abschnitt 4)

Ermittlung und Aufteilung der Leistungen der betriebsspezifischen Betreuung
Bedarfsermittlung unter Berücksichtigung der aufgeführten Aufgabenfelder sowie Auslöse-und Aufwandskriterien (gemäß DGUV Vorschrift 2 Anlage 2 und Anhang 4) Prüfung der Relevanz der Aufgabenfelder

Wir helfen Ihnen gerne weiter

 

Fordern Sie noch heute ein kostenloses und unverbindliches Angebot an.

zurück | Seitenanfang