Die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen
dienen der Früherkennung bzw. Vorbeugung arbeitsbedingter
Erkrankungen oder Berufskrankheiten.
Erste Arbeitsmedizinische Regeln (AMR) veröffentlicht
Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbmedVV)
verpflichtet den Arbeitgeber auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung
für eine geeignete arbeitsmedizinische Vorsorge zu sorgen.
Hierzu hat er u. a. nach Maßgabe des Anhangs Pflicht- und
Angebotsuntersuchungen zu veranlassen bzw. anzubieten.
In der Vergangenheit gab es immerwiederVerunsicherungen
wie Angebotsuntersuchungen anzubieten sind und die Aufbewahrungvon
Unterlagen.
Mit der AMR
Nr. 1 zu § 5 ArbMed VV wird festgelegt, in welcher Form
derArbeitgeberAngebotsuntersuchungen anzubieten hat und
in welcher Form er nachweisen kann, dass er seiner Verpflichtung,
den Beschäftigten regelmäßig Angebotsuntersuchungen im Sinne
von § 5 Abs. 1 AbmedVV angeboten hat, nachgekommen ist.
Mit der
AMR Nr. 1 zu § 6
ArbMed VV werden die Anforderungen zur Aufbewahrung
der ärztlichen Unterlagen konkretisiert, indem Begriffe
(z. B.ärztlicher Unterlagen, Aufbewahren) definiert, Fristen
genannt und Verantwortlichkeiten bestimmt werden.
Untersuchungs-Grundsätze
Die Auswahlkriterien
für die spezielle arbeitsmedizinische Vorsorge nach
den berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen für arbeitsmedizinische
Vorsorgeuntersuchungen (BGI 504) sind seit Jahren in der
Praxis bewährt Von besonderem Interesse für unsere Betriebsärzte
sind:
BGI
504-20: Lärm
BGI
504-21:Kältearbeiten
BGI
504-24:Hauterkrankungen
BGI/GUV-I
504-25 :"Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten"
BGI
504-37: Bildschirmarbeitsplätze
BGI
504-41: Arbeiten mit Absturzgefahr
BGI
504-42: Infektionskrankheiten
BGI
504-46: Belastungen des Muskel- und Skelettsystems einschließlich
Vibrationen
Auswahlkriterien
für die spezielle arbeitsmedizinische Vorsorge
Zur Durchführung von Arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen
sind UNSERE Fachärzte für Arbeitsmedizin
und Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin oder
Betriebsarzt
berechtigt. |