Regalprüfer iPad App
Startseite | Kontakt | Impressum | Sitemap | Kundenportal | Suche
Arbeitsmedizin Unsere Gesundheit ist
unser wichtigstes Gut!
 
 
 
 
Unsere Info-Hotline:
0 18 05-96 81 42 (0,14 €)
Regalprüfer iPad App
Hier können Sie ein kostenloses und unverbindliches Angebot anfordern
 
 
 

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen (G-Untersuchungen)

 

 

Pflicht-, Angebots-, Wunsch- und Eignungsuntersuchungen

 

Die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen dienen der Früherkennung bzw. Vorbeugung arbeitsbedingter Erkrankungen oder Berufskrankheiten.

Erste Arbeitsmedizinische Regeln (AMR) veröffentlicht

Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbmedVV) verpflichtet den Arbeitgeber auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung für eine geeignete arbeitsmedizinische Vorsorge zu sorgen. Hierzu hat er u. a. nach Maßgabe des Anhangs Pflicht- und Angebotsuntersuchungen zu veranlassen bzw. anzubieten.

In der Vergangenheit gab es immerwiederVerunsicherungen wie Angebotsuntersuchungen anzubieten sind und die Aufbewahrungvon Unterlagen.

Mit der AMR Nr. 1 zu § 5 ArbMed VV wird festgelegt, in welcher Form derArbeitgeberAngebotsuntersuchungen anzubieten hat und in welcher Form er nachweisen kann, dass er seiner Verpflichtung, den Beschäftigten regelmäßig Angebotsuntersuchungen im Sinne von § 5 Abs. 1 AbmedVV angeboten hat, nachgekommen ist.

Mit der AMR Nr. 1 zu § 6 ArbMed VV werden die Anforderungen zur Aufbewahrung der ärztlichen Unterlagen konkretisiert, indem Begriffe (z. B.ärztlicher Unterlagen, Aufbewahren) definiert, Fristen genannt und Verantwortlichkeiten bestimmt werden.

Untersuchungs-Grundsätze

Die Auswahlkriterien für die spezielle arbeitsmedizinische Vorsorge nach den berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen (BGI 504) sind seit Jahren in der Praxis bewährt Von besonderem Interesse für unsere Betriebsärzte sind:

BGI 504-20: Lärm

BGI 504-21:Kältearbeiten

BGI 504-24:Hauterkrankungen

BGI/GUV-I 504-25 :"Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten"

BGI 504-37: Bildschirmarbeitsplätze

BGI 504-41: Arbeiten mit Absturzgefahr

BGI 504-42: Infektionskrankheiten

BGI 504-46: Belastungen des Muskel- und Skelettsystems einschließlich Vibrationen

Auswahlkriterien für die spezielle arbeitsmedizinische Vorsorge

Zur Durchführung von Arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen sind UNSERE Fachärzte für Arbeitsmedizin und Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin oder Betriebsarzt berechtigt.

 

Fordern Sie noch heute ein kostenloses und unverbindliches Angebot an.

zurück | Seitenanfang