Coronavirus-Pandemie Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel
Die Coronavirus-Pandemie hat u. a. zur Folge, dass wiederkehrende Prüfungen an ortsveränderlichen elektrischen Arbeits-/Betriebsmitteln nach § 14 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie nach § 5 DGUV Vorschrift 3 und 4 nicht oder nicht fristgerecht durchgeführt werden können.
Für die ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel im Bürobereich, sowie für die ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel der Betriebe der Gesundheitsdienste und Wohlfahrtspflege, die während der verordneten Einschränkungen zur Corona-Pandemie zur Prüfung anstehen, kann für die Dauer der Einschränkungen die Prüffrist ausgesetzt werden.
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Unsere Arbeitsmittel Prüfungen werden mit den App's von Secumundi , durchgeführt.
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