Befähigte Person - Arbeitsmittelprüfung
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Anforderung an befähigte Personen
Technische Regel Betriebssicherheitsverordnung
Der Arbeitgeber muss befähigte Personen mit der Prüfung von Arbeitsmitteln auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV beauftragen.
Wir führen die erforderlichen Prüfungen, Gefährdungsbeurteilungen, Dokumentationen für Sie durch und bilden auch Ihre Mitarbeiter zu "befähigten Personen" aus.
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