Anforderungen und Ausbildung Befähigte Personen
Befähigte Personen verfügen entsprechend BetrSichV über Fachkenntnisse:
- Berufsausbildung
- Berufserfahrung
- zeitnahe berufliche Tätigkeit erworben haben.
Die Auswahl des Prüfpersonals kann anhand der TRBS 1203 „Befähigte Personen“ erfolgen. Diese Technische Regel konkretisiert die Voraussetzungen für die fachliche Befähigung und Anforderungen an die Weisungsfreiheit einer befähigten Person.
Wir bilden auch Ihre Mitarbeiter zu "befähigten Personen" aus.
Fordern Sie noch heute ein kostenloses und unverbindliches Angebot an.