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Arbeitsmittel |
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Alle Arbeitsmittel müssen vor der
ersten Inbetriebnahme auf ihren sicheren Zustand hin überprüft
werden. Durch den während der Benutzung auftretenden
Verschleiß und durch mögliche Beschädigungen
kann die Sicherheit beeinträchtigt werden. Deshalb sind
in angemessenen Zeitabständen und nach änderungen
oder Instandsetzungen sowie nach außergewöhnlichen
Ereignissen ebenfalls Prüfungen hinsichtlich des sicheren
Zustandes erforderlich. |
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Mit den herstellerunabhängigen
Überprüfungen von Arbeitsmitteln durch unsere "befähigten
Personen" haben Sie als Unternehmer die Anforderungen
der §10 Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV erfüllt. |
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Arbeitsmittel sind Werkzeuge, Geräte,
Maschinen oder Anlagen, das heißt praktisch alles, was
in den Betrieben verwendet wird, vom Schraubenschlüssel
bis zur verketteten Großanlage. Obwohl schon in dieser
Definition enthalten, sind die überwachungsbedürftigen
Anlagen wie Dampfkessel, Druckbehälter, Aufzüge,
Läger für brennbare Flüssigkeiten usw. ausdrücklich
aufgeführt. |
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