Eine der wesentlichen organisatorischen
Maßnahmen ist neben der sicherheitstechnischen und
betriebsärztlichen Betreuung die Gefährdungsbeurteilung.
Die Gefährdungsbeurteilung in der Arztpraxen sind vielfältig
und umfassen Infektionsgefährdung, Schnitt- und Stichverletzungen,
psychische Belastung, ionisierende Strahlung und nicht zuletzt
die Gefährdung durch Gefahrstoffe.
Neben den Unfällen stellen die langsam eintretenden
Gesundheitsschäden wie Erkrankungen der inneren Organe
oder Hautkrankheiten durch Gefahrstoffe ein Problem dar.
Sie werden vielfach übersehen oder zu spät erkannt.
Oft können dann besonders geschätzte und qualifizierte
Mitarbeiter ihre Tätigkeit in der Praxis nicht weiter
ausüben.
Darüber hinaus fühlen sich Praxisinhaber durch
die Vielzahl nicht kleinbetriebsgerechter Vorschriften
im Arbeitsschutz überfordert.
Wichtig ist, dass der Arzt einige organisatorische Dinge
regelt, seine Mitarbeiter beteiligt und externe Hilfe in
Anspruch nimmt.
Dann läuft vieles besser, als wenn er sich als Einzelkämpfer
betätigt.
Der Schwerpunkt wird auf die Gefährdungen durch Gefahrstoffe
und die Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung
gelegt.
Der Unternehmer im Kleinbetrieb benötigt praxisgerechte
Unterstützung.
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