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BGV A3 § 5, GUV-V A 2, GUV 2.10, BetrSichV
Ortsveränderliche u. Ortsfeste elektrische Betriebsmittel

 

Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel auf Grundlage VDE-Prüfung BGV A3 § 5, GUV-V A 2, GUV 2.10, BetrSichV

- Ortsveränderliche u. Ortsfeste elektrische Betriebsmittel -



Inhalte/Leistungen:
Durchführung der Prüfung vor Ort gem.
elektrotechnischen Regeln (VDE-Bestimmungen)
BGV A3
GUV-V A 2 GUV 2.10
BetrSichV
Ortsveränderliche, Ortsfeste elektrische Betriebsmittel
Prüfung mit modernsten Messgeräten und Messverfahren
Dokumentation der Prüfung anhand einer Prüfplakette bzw. Prüfliste

Durchführende Person:
Elektrofachkraft bzw. befähigte Person

Ergebnis:
Die Prüfungen werden gemäß BGV A3 / GUV-V A2 nach den jeweils gültigen Prüfgrundlagen sowie den Qualitätssicherungsrichtlinien durchgeführt.

Nach der Unfallverhütungsvorschrift "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" BGV A3 5, GUV-V A 2 5, GUV 2.10, (GUV-V A 2, bisher GUV 2.10) BetrSichV ist der Unternehmer (Betreiber) verpflichtet, für regelmäige Wiederholungsprüfungen zu sorgen. Gegenstand der Prüfung im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" BGV A3 5, GUV-V A 2 5, GUV 2.10, (GUV-V A 2, bisher GUV 2.10) BetrSichV sind: - ortsfeste elektrische Betriebsmittel, - ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel, - stationäre Anlagen, - nicht stationäre Anlagen.

In den Durchführungsanweisungen zu 5 Abs. 1 Nr. 2 BGVA3 (GUV-V A 2, bisher GUV 2.10) sind beispielhaft Richtwerte für Prüffristen genannt, die bei normalen Betriebs und Umgebungsbedingungen gelten. Davon abweichend kann der Betreiber in eigener Verantwortung unter Berücksichtigung der betrieblichen Gegebenheiten und Erfahrungen eigene Prüffristen festlegen, wenn damit die gleiche Sicherheit erreicht werden kann.

Wegen der Vielzahl der in den Betrieben vorhandenen ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel und deren unterschiedlicher Beanspruchung bereitet es in vielen Fällen Schwierigkeiten, für diese Betriebsmittel Prüffristen festzulegen. Begriffe: Elektrische Betriebsmittel: sind alle Gegenstände die als ganzes oder in Teilen dem Anwenden elektrischer Energie dienen Gegenstände die dem bertragen, Verteilen und Verarbeiten von Informationen dienen. Dem gleichgesetzt werden Schutz und Hilfsmittel, soweit elektrische Sicherheit von diesem gefordert wird Elektrische Anlagen: Elektrische Anlagen werden durch Zusammenschluss elektrischer Betriebsmittel gebildet Ortsfeste elektrische Betriebsmittel. Sind fest angebrachte Betriebsmittel oder Betriebsmittel, die eine Tragevorrichtung haben und deren Masse so gro ist, dass sie nicht leicht bewegt werden können. Dazu gehören auch elektrische Betriebsmittel, die vorübergehend fest angebracht sind und über bewegliche Anschlussleitungen betrieben werden. Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel: Sind Betriebsmittel, die während des Betriebes bewegt werden, oder die leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind. Prüfungen/Verantwortung: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen vor der ersten Inbetriebnahme, nach Instandsetzungen, vor Wiederinbetriebnahme und in regelmäigen Abständen geprüft werden. Die Fristen sind so zu bemessen, dass Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" BGV A3 5, GUV-V A 2 5, GUV 2.10, (GUV-V A 2, bisher GUV 2.10) BetrSichV . Das diese Prüfungen durchgeführt werden, ist die Aufgabe des Unternehmers. Er hat dafür zu sorgen, dass die Prüfungen ordnungsgemä durchgeführt werden. Auerdem muss er die organisatorischen Manahmen treffen. Der Unternehmer hat die Organisations-, Auswahl- und Aufsichtsverantwortung. Die Verantwortung für die ordnungsgemäe Durchführung der Prüfungen hat die Elektrofachkraft. Die elektrischen Anlagen und die ortsfesten elektrischen Betriebsmittel müssen alle 4 Jahre auf ordnungsgemäen Zustand durch eine Elektrofachkraft überprüft werden.


Die Prüffristen für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind abhängig von den verschiedenen Arbeitsbereichen.


Die Prüffristen variieren zwischen 6-24 Monate je nach Betriebsmittel.


>>Prüfanforderungen und Dokumentation

>>Beispiele für ortveränderliche elektrische Betriebsmittel

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