| Prüferfordernis und
Umfang Erstprüfungen
Vor der ersten Inbetriebnahme einer errichteten, erweiterten
oder veränderten Anlage, sind die Prüfungen wie
Besichtigen, Erproben und Messen durchzuführen. Diese
Prüfungen werden in der DIN VDE 0100 Teil 610 gefordert.
Wiederkehrende Prüfungen
Die wiederkehrende Prüfung soll Mängel aufdecken,
die nach der Inbetriebnahme der elektrischen Anlagen aufgetreten
sein können. Wiederkehrende Prüfungen sind in
der DIN VDE 0105 geregelt.
Prüfung nach instandsetzen und ändern
elektrischer Geräte
Prüfung nach instandsetzen und ändern elektrischer
Geräte werden in der DIN VDE 0701 beschrieben.
Wiederholungsprüfungen an elektrischen Geräten
Wiederholungsprüfungen an elektrischen Geräten
sind in der DIN VDE 702 aufgeführt. Diese Norm gilt
für Prüfverfahren und Grenzwerte bei Wiederholungsprüfungen
zur Feststellung der elektrischen Sicherheit an elektrischen
Geräten, die über Steckverbindungen betrieben
werden.
Prüfung von PC und Server
Eine Prüfung der PC und Server ist auch während
des Betriebes möglich. Die Prüfung kann, wie auch
in der DIN VDE 0702-1 "Wiederholungsprüfungen
an elektrischen Geräten" unter Punkt 4 (Wenn die
Trennung des zu prüfenden Gerätes aus betrieblichen
gründen nicht möglich ist) beschrieben, durchgeführt
werden. Die Messungen können z. B. mit einer Leckstromzange
(Differenzstrommessung, Strommessung im Schutzleiter) erfolgen.
Diese wird bei der Messung um das Kabel gelegt. Das zu prüfende
elektrische Betriebsmittel muss hierbei nicht vom Netz getrennt
werden. Es ist darauf zu achten, dass die Stromzange auch
für den zu messenden Strom (Messbereich) geeignet ist.
Prüfgeräte
Die für die Prüfung verwendeten Messgeräte
müssen den jeweils in den o. g. DIN VDE Normen genannten
Normen entsprechen. Für die Wiederholungsprüfungen
an elektrischen Geräten ist das z. B. die Normenreihe
DIN VDE 0404 und DIN VDE 0413.
Dokumentation der Prüfungen
Die durchgeführten Prüfungen sind als Prüfnachweis
zu dokumentieren. Inhalt und Gliederung des Prüfbuches,
der Karteikarte, des Erfassungsbogens, der EDV- unterstützten
Dokumentation o. ä. sind den speziellen Erfordernissen
anzupassen.
Kennzeichnung der geprüften Betriebsmittel
In der Praxis hat es sich bewährt, die geprüften
Betriebsmittel mit einer der Prüfplaketten, wie sie
beispielsweise hier abgebildet sind, zu versehen. Die Plaketten
haben den Vorteil, dass der Benutzer feststellen kann, ob
ein elektrisches Betriebsmittel geprüft ist bzw. wann
es wieder geprüft werden muss. Auch für Verlängerungs-
bzw. Geräteanschlussleitungen gibt es dauerhafte Markierungen
mit Prüfplaketten, die um den Mantel der Leitung gewickelt
werden können. Die Prüfplakette entbindet den
Benutzer eines elektrischen Betriebsmittels nicht von der
Pflicht, aufgetretene Mängel unverzüglich zu melden
und das elektrische Betriebsmittel der weiteren Nutzung
zu entziehen. |