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Hier können Sie ein kostenloses und unverbindliches Angebot Betreuung DGUV Vorschrift 2 - Sicherheitsfachkräfte/
Sicherheitsfachkraft anfordern
 
 
 

Brandschutzbeauftragter

 

gesetzliche Grundlagen:
Grundsätzlich ist der Unternehmer für die Sicherheit, also den Arbeits- und Brandschutz im Betrieb, verantwortlich. Diese Verantwortung hinsichtlich des Brandschutzes ist unter anderem in den folgenden Gesetzen und Vorschriften verankert:
§3 ArbSchG §618 Abs.1 BGB §62 Abs.1 HGB
Richtlinien: MBO MIndBauRl vfdb-Richtlinie 12/09-01 (Entwurf)

 

Bestellpflicht:
Derzeit wird die Bestellung des Brandschutzbeauftragten gesetzlich bzw. behördlich in einigen Bundesländern für Krankenhäuser und in den meisten Bundesländern für Verkaufsstätten gefordert. Die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten kann von den Versicherern mit einem Rabatt auf die Feuerversicherungsprämie honoriert werden.

Seminar:

Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten nach vfdb- Richtlinie 12-09/01

 

Fordern Sie noch heute ein kostenloses und unverbindliches Angebot an.

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