Fachkraft für Arbeitssicherheit Arbeitssicherheitsgesetz
(ASiG) Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
gesetzliche Grundlagen:
§§ 5 bis 11 Gesetz über Betriebsärzte,
Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für
Arbeitssicherheit -
Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) - vom 12.12.1973 (BGBI.
I S. 1885), zuletzt geändert am 24. 08. 2002 (BGBI.
I S. 3412).
Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
§ 1 Grundsatz
Der Arbeitgeber hat nach Maßgabe dieses Gesetzes Betriebsärzte
und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen
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