In jedem Betrieb, der Gifte herstellt
oder in Verkehr bringt, ist gemäß Chemiegesetz
vom Betriebsinhaber ein Beauftragter zur Einhaltung der Vorschriften
zu bestellen.
Der Beauftragte muss nachweislich Kenntnisse
für den sachgerechten und sicheren Umgang haben, und
weiters über die notwendigen Erste Hilfe-Kenntnisse verfügen.
gesetzliche Grundlagen:
Chemiegesetz
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