Die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
regelt Anforderungen an die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Beschäftigten bei der Verwendung von Arbeitsmitteln.
Der Gefährdungsbeurteilung kommt eine große Bedeutung zu.
Grundpflichten des Arbeitgebers und Gefährdungsbeurteilungen sind wesentliche Änderungen vor allem in den Bereichen Arbeitsmittel, deren Prüfungen und Prüffristen, Unterweisung der Beschäftigten, Psychische Belastungen sowie dem Thema Ordnungswidrigkeiten zu verzeichnen.
Unsere Leistungen
• Gefährdungsbeurteilung
• Ermittlung von Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen
• Prüfung von Arbeitsmitteln
• Seminar/Unterweisung von Beschäftigten
• Qualifikation der Beschäftigten und besondere Beauftragung
• Dokumentation in elektronischer Form
wir helfen gerne weiter :Telefon: +49 (0) 6321-399 80-00
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