Gesetzliche Grundlagen
Im Rahmen unserer Betreuung gem. DGUV Vorschrift 2 Betriebsärzte
und Fachkräfe für Arbeitssicherheit werden die Büros
hinsichtlich der ergonomischen und sicherheitstechnischen
Gesichtspunkte analysiert. Zugrunde gelegt werden
dabei die gesetzlichen Anforderungen für den Arbeits-
und Gesundheitsschutz gemäß der Bildschirmarbeitsverordnung
(BildscharbV), der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
sowie den Arbeitsstätten Richtlinien (ASR).
Die gesetzliche Grundlage für die Beurteilung
der Arbeitsbedingungen an Bildschirmgeräten
ist die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz
bei der Arbeit an Bildschirmgeräten vom 20. Dezember
1996 (Bildschirmarbeitsverordnung - BildscharbV). In §
3 der Verordnung wird der Arbeitgeber verpflichtet, "die
Sicherheits- und Gesundheitsbedingungen, insbesondere hinsichtlich
einer möglichen Gefährdung des Sehvermögens
sowie körperlicher Probleme und psychischer Belastungen,
zu ermitteln und zu beurteilen". Paragraph 4 der Bildschirmarbeitsverordnung
fordert geeignete Maßnahmen, damit die Bildschirmarbeitsplätze
den Anforderungen des Anhangs und sonstiger Rechtsvorschriften
entsprechen. Die tägliche Arbeit am Bildschirmgerät
ist durch arbeitsorganisatorische Maßnahmen so zu
gestalten, dass die Belastungen verringert werden (§
5).
Gesund und erfolgreich arbeiten im Büro
Häufigkeit und Schwere von Muskel-Skelett-
Belastungen und -Erkrankungen verringern
Psychische Fehlbelastungen verringern
Betriebliche Präventionskultur etablieren/stärken
Gesundheitskompetenz fördern
Viele Bürobeschäftigte klagen über:
Beschwerden des Bewegungsapparates
Kopfschmerzen, Augenschmerzen
Nervosität und Reizbarkeit
Besonderes Augenmerk gilt dem „Check im Betrieb“ und dem
Aufbau umfassender Kompetenz sowohl auf Seiten der Beschäftigten
als auch der Führungskräfte.
Check im Betrieb
Gesunde und erfolgreiche Büroarbeit erfordert:
ein Leitbild zu Sicherheit und Gesundheitsschutz
eine systematische Wahrnehmung des Arbeitsschutzes
die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung
die Umsetzung der Bildschirmarbeitsverordnung
eine auf Prävention ausgerichtete Führungskultur
die Qualifizierung zu gesundheitsförderlichem
Führungsverhalten
ein betriebliches Präventionskonzept
eine nachhaltig integrierte betriebliche Gesundheitsförderung
die Beteiligung der Beschäftigten bei Belangen von
Sicherheit und Gesundheitsschutz
Quelle :Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA)
Unser Ziel
Sensibilisierung und Aktivierung
zur
Ausschöpfung aller Präventionspotenziale am Büroarbeitsplatz
für
mehr Gesundheit
und
mehr Erfolg bei der Arbeit im Büro
Unser Angebot:
Arbeitsplatzanalyse
Bildschirmarbeitsplatzanalyse Gefährdungsbeurteilung
Etablierung eines gesundheitsförderlichen Führungsverhaltens
Ergonomische Arbeitsplatzgestaltung
Verringerung psychischer Fehlbelastungen
Verankerung systematischer und langfristiger Gesundheitsförderung
Gesundheitskompetenz fördern
Sensibilisierung und Motivation zu MSE-präventivem Verhalten
Etablierung einer gesundheitsförderlichen Bewegungskultur
Förderung individueller Gesundheitskompetenz einschließlich
psychosozialer Bewältigungsstrategien |