Gesetzliche Grundlagen
Im Rahmen unserer Betreuung gem. DGUV Vorschrift 2 Betriebsärzte
und Fachkräfe für Arbeitssicherheit werden die Büroarbeitplätze
hinsichtlich den ergonomischen und sicherheitstechnischen
Gesichtspunkten analysiert. Zugrunde gelegt werden
dabei die gesetzlichen Anforderungen für den Arbeits-
und Gesundheitsschutz gemäß der Bildschirmarbeitsverordnung
(BildscharbV), der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
sowie den Arbeitsstätten Richtlinien (ASR).
Beschwerden am Büroarbeitplatz
Häufigkeit und Schwere von Muskel-Skelett-
Belastungen und -Erkrankungen verringern
Psychische Fehlbelastungen verringern
Betriebliche Präventionskultur etablieren/stärken
Gesundheitskompetenz fördern
Beschwerden des Bewegungsapparates
Kopfschmerzen, Augenschmerzen
Nervosität und Reizbarkeit
Gesunde und erfolgreiche Büroarbeit erfordert:
ein Leitbild zu Sicherheit und Gesundheitsschutz
eine systematische Wahrnehmung des Arbeitsschutzes
die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung
die Umsetzung der Bildschirmarbeitsverordnung
eine auf Prävention ausgerichtete Führungskultur
die Qualifizierung zu gesundheitsförderlichem
Führungsverhalten
ein betriebliches Präventionskonzept
eine nachhaltig integrierte betriebliche Gesundheitsförderung
die Beteiligung der Beschäftigten bei Belangen von
Sicherheit und Gesundheitsschutz Quelle :Gemeinsamen Deutschen
Arbeitsschutzstrategie (GDA)
Unser Angebot:
Arbeitsplatzanalyse
Bildschirmarbeitsplatzanalyse Gefährdungsbeurteilung
Etablierung eines gesundheitsförderlichen Führungsverhaltens
Ergonomische Arbeitsplatzgestaltung
Verringerung psychischer Fehlbelastungen
Verankerung systematischer und langfristiger Gesundheitsförderung
Gesundheitskompetenz fördern
Sensibilisierung und Motivation zu MSE-präventivem Verhalten
Etablierung einer gesundheitsförderlichen Bewegungskultur
Förderung individueller Gesundheitskompetenz einschließlich
psychosozialer Bewältigungsstrategien |
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