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Bildschirmarbeitsplatz (Büro, Home Office) - Arbeitssicherheit

 

Weitere Themengebiete zu Bildschirmarbeitsplätze:

  Ablauf der Analyse
  Auswertung der Untersuchungsergebnisse
  Untersuchungsergebnisse

 

Gesetzliche Grundlagen

Im Rahmen unserer Betreuung gem. DGUV Vorschrift 2 Betriebsärzte und Fachkräfe für Arbeitssicherheit werden die Büros hinsichtlich der ergonomischen und sicherheitstechnischen Gesichtspunkte analysiert. Zugrunde gelegt werden dabei die gesetzlichen Anforderungen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz gemäß der Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV), der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sowie den Arbeitsstätten Richtlinien (ASR).

Die gesetzliche Grundlage für die Beurteilung der Arbeitsbedingungen an Bildschirmgeräten ist die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten vom 20. Dezember 1996 (Bildschirmarbeitsverordnung - BildscharbV). In § 3 der Verordnung wird der Arbeitgeber verpflichtet, "die Sicherheits- und Gesundheitsbedingungen, insbesondere hinsichtlich einer möglichen Gefährdung des Sehvermögens sowie körperlicher Probleme und psychischer Belastungen, zu ermitteln und zu beurteilen". Paragraph 4 der Bildschirmarbeitsverordnung fordert geeignete Maßnahmen, damit die Bildschirmarbeitsplätze den Anforderungen des Anhangs und sonstiger Rechtsvorschriften entsprechen. Die tägliche Arbeit am Bildschirmgerät ist durch arbeitsorganisatorische Maßnahmen so zu gestalten, dass die Belastungen verringert werden (§ 5).

Gesund und erfolgreich arbeiten im Büro
 Häufigkeit und Schwere von Muskel-Skelett-
 Belastungen und -Erkrankungen verringern
 Psychische Fehlbelastungen verringern
 Betriebliche Präventionskultur etablieren/stärken
 Gesundheitskompetenz fördern

Viele Bürobeschäftigte klagen über:
 Beschwerden des Bewegungsapparates
 Kopfschmerzen, Augenschmerzen
 Nervosität und Reizbarkeit

Besonderes Augenmerk gilt dem „Check im Betrieb“ und dem Aufbau umfassender Kompetenz sowohl auf Seiten der Beschäftigten als auch der Führungskräfte.

Check im Betrieb
Gesunde und erfolgreiche Büroarbeit erfordert:
 ein Leitbild zu Sicherheit und Gesundheitsschutz
 eine systematische Wahrnehmung des Arbeitsschutzes
 die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung
 die Umsetzung der Bildschirmarbeitsverordnung
 eine auf Prävention ausgerichtete Führungskultur
 die Qualifizierung zu gesundheitsförderlichem
 Führungsverhalten
 ein betriebliches Präventionskonzept
 eine nachhaltig integrierte betriebliche Gesundheitsförderung
 die Beteiligung der Beschäftigten bei Belangen von
 Sicherheit und Gesundheitsschutz

Quelle :Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA)

Unser Ziel
Sensibilisierung und Aktivierung
zur
Ausschöpfung aller Präventionspotenziale am Büroarbeitsplatz
für
mehr Gesundheit
und
mehr Erfolg bei der Arbeit im Büro

Unser Angebot:

 Arbeitsplatzanalyse
 Bildschirmarbeitsplatzanalyse Gefährdungsbeurteilung
 Etablierung eines gesundheitsförderlichen Führungsverhaltens
 Ergonomische Arbeitsplatzgestaltung
 Verringerung psychischer Fehlbelastungen
 Verankerung systematischer und langfristiger Gesundheitsförderung
 Gesundheitskompetenz fördern
 Sensibilisierung und Motivation zu MSE-präventivem Verhalten
 Etablierung einer gesundheitsförderlichen Bewegungskultur
 Förderung individueller Gesundheitskompetenz einschließlich psychosozialer Bewältigungsstrategien

 

Fordern Sie noch heute ein kostenloses und unverbindliches Angebot an.

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