| Ruhe bewahren !
Angst oder Panik führt meistens zu unkontrollierten
Fluchtreaktionen. Angstreaktionen abzubauen und Panik zu
verhindern ist neben der Brandmeldung eine der wichtigsten
Aufgaben. ängstliche Personen müssen beruhigt
und zum raschen aber geordneten Verlassen des Gefahrenortes
angewiesen werden. Angst oder Panik führt meistens
zu unkontrollierten Fluchtreaktionen. Angstreaktionen abzubauen
und Panik zu verhindern ist neben der Brandmeldung eine
der wichtigsten Aufgaben. ängstliche Personen müssen
beruhigt und zum raschen aber geordneten Verlassen des Gefahrenortes
angewiesen werden.
Brand melden !
Brand sofort mit genauen Angaben über Brandstelle und
Umfang des Feuers melden. Auf Rückfragen warten!
Mitarbeiter warnen !
Es könnte sein, dass manche Mitarbeiter den Brandausbruch
nicht bemerken. Besonders gefährlich ist es, wenn ein
tatsächlicher Feueralarm als Probealarm aufgefaßt
und daher nicht ernst genommen wird. Warnen Sie Ihre Mitarbeiter
und bedenken Sie, dass die Telefone im Brandfall außer
Betrieb sein könnten. Besonders wichtig ist auch hierbei,
an den Schutz der eigenen Person zu denken.
Lüftungs-, Transport- und Heizungsanlagen
abschalten !
Rohrleitungen absperren, Gashaupthahn schließen, elektrische
Anlagen ggf. spannungsfrei machen. Das Außerbetriebsetzen
solcher Objekte hilft oftmals die Brandausbreitung zu behindern.
Ein wichtig Hilfsmittel ist hierbei der &Notausschalter&.
Gefahrenbereiche sofort verlassen !
Gefahrenbereiche sofort über Treppenräume sowie
über die gekennzeichneten Flucht- und Rettungswege
verlassen. Geordnetes und diszipliniertes Verhalten ist
dabei entscheidend. Helfen Sie anderen, wie z.B. Behinderten.
Folgen Sie den Hinweisschildern, die den jeweils nächsten
Ausgang und Fluchtweg kennzeichnen und lassen Sie sich an
der Sammelstelle registrieren.
Aufzüge nicht mehr benutzen !
Die Auswirkungen des Feuers können Aufzüge außer
Betrieb setzen. Wenn sich dann Menschen in einem Aufzug
befinden, sind sie im brennenden Gebäude eingeschlossen.
Daher dürfen nur die gekennzeichneten Fluchtwege benützt
werden.
Gebückt gehen !
Rauch und Hitze steigen nach oben und gefährden die
Atmung und das Bewußtsein. Gebücktes Gehen erhöht
die Chancen, bei Bewußtsein zu bleiben und das Gebäude
zu verlassen.
Festgelegte Maßnahmen gemäß Brandschutzordnung
durchführen !
In der Brandschutzordnung sind die Handlungsanweisungen
und Regeln zur Brandverhütung und -bekämpfung
und zum Verhalten bei sonstigen Schadensfällen beschrieben.
Sie sind im Betrieb ausgehängt. In der Brandschutzordnung
sind die Handlungsanweisungen und Regeln zur Brandverhütung
und -bekämpfung und zum Verhalten bei sonstigen Schadensfällen
beschrieben. Sie sind im Betrieb ausgehängt. In der
Brandschutzordnung sind die Handlungsanweisungen und Regeln
zur Brandverhütung und -bekämpfung und zum Verhalten
bei sonstigen Schadensfällen beschrieben. Sie sind
im Betrieb ausgehängt.
Rettung von Menschenleben geht vor Brandbekämpfung
!
In diesem Zusammenhang ist nochmals an die Hilfe Behinderter
zu denken. Auch Firmenbesucher, die sich im Gebäude
nicht auskennen, sollten verstärkt betreut werden.
In diesem Zusammenhang ist nochmals an die Hilfe Behinderter
zu denken. Auch Firmenbesucher, die sich im Gebäude
nicht auskennen, sollten verstärkt betreut werden.
In diesem Zusammenhang ist nochmals an die Hilfe Behinderter
zu denken. Auch Firmenbesucher, die sich im Gebäude
nicht auskennen, sollten verstärkt betreut werden.
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