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Richtiges Verhalten bei Bränden

 

Richtiges Verhalten bei Bränden am Arbeitsplatz

 

Ruhe bewahren !
Angst oder Panik führt meistens zu unkontrollierten Fluchtreaktionen. Angstreaktionen abzubauen und Panik zu verhindern ist neben der Brandmeldung eine der wichtigsten Aufgaben. ängstliche Personen müssen beruhigt und zum raschen aber geordneten Verlassen des Gefahrenortes angewiesen werden. Angst oder Panik führt meistens zu unkontrollierten Fluchtreaktionen. Angstreaktionen abzubauen und Panik zu verhindern ist neben der Brandmeldung eine der wichtigsten Aufgaben. ängstliche Personen müssen beruhigt und zum raschen aber geordneten Verlassen des Gefahrenortes angewiesen werden.

Brand melden !
Brand sofort mit genauen Angaben über Brandstelle und Umfang des Feuers melden. Auf Rückfragen warten!


Mitarbeiter warnen !
Es könnte sein, dass manche Mitarbeiter den Brandausbruch nicht bemerken. Besonders gefährlich ist es, wenn ein tatsächlicher Feueralarm als Probealarm aufgefaßt und daher nicht ernst genommen wird. Warnen Sie Ihre Mitarbeiter und bedenken Sie, dass die Telefone im Brandfall außer Betrieb sein könnten. Besonders wichtig ist auch hierbei, an den Schutz der eigenen Person zu denken.


Lüftungs-, Transport- und Heizungsanlagen abschalten !
Rohrleitungen absperren, Gashaupthahn schließen, elektrische Anlagen ggf. spannungsfrei machen. Das Außerbetriebsetzen solcher Objekte hilft oftmals die Brandausbreitung zu behindern. Ein wichtig Hilfsmittel ist hierbei der &Notausschalter&.

Gefahrenbereiche sofort verlassen !
Gefahrenbereiche sofort über Treppenräume sowie über die gekennzeichneten Flucht- und Rettungswege verlassen. Geordnetes und diszipliniertes Verhalten ist dabei entscheidend. Helfen Sie anderen, wie z.B. Behinderten. Folgen Sie den Hinweisschildern, die den jeweils nächsten Ausgang und Fluchtweg kennzeichnen und lassen Sie sich an der Sammelstelle registrieren.

Aufzüge nicht mehr benutzen !
Die Auswirkungen des Feuers können Aufzüge außer Betrieb setzen. Wenn sich dann Menschen in einem Aufzug befinden, sind sie im brennenden Gebäude eingeschlossen. Daher dürfen nur die gekennzeichneten Fluchtwege benützt werden.

Gebückt gehen !
Rauch und Hitze steigen nach oben und gefährden die Atmung und das Bewußtsein. Gebücktes Gehen erhöht die Chancen, bei Bewußtsein zu bleiben und das Gebäude zu verlassen.

Festgelegte Maßnahmen gemäß Brandschutzordnung durchführen !
In der Brandschutzordnung sind die Handlungsanweisungen und Regeln zur Brandverhütung und -bekämpfung und zum Verhalten bei sonstigen Schadensfällen beschrieben. Sie sind im Betrieb ausgehängt. In der Brandschutzordnung sind die Handlungsanweisungen und Regeln zur Brandverhütung und -bekämpfung und zum Verhalten bei sonstigen Schadensfällen beschrieben. Sie sind im Betrieb ausgehängt. In der Brandschutzordnung sind die Handlungsanweisungen und Regeln zur Brandverhütung und -bekämpfung und zum Verhalten bei sonstigen Schadensfällen beschrieben. Sie sind im Betrieb ausgehängt.

Rettung von Menschenleben geht vor Brandbekämpfung !
In diesem Zusammenhang ist nochmals an die Hilfe Behinderter zu denken. Auch Firmenbesucher, die sich im Gebäude nicht auskennen, sollten verstärkt betreut werden. In diesem Zusammenhang ist nochmals an die Hilfe Behinderter zu denken. Auch Firmenbesucher, die sich im Gebäude nicht auskennen, sollten verstärkt betreut werden. In diesem Zusammenhang ist nochmals an die Hilfe Behinderter zu denken. Auch Firmenbesucher, die sich im Gebäude nicht auskennen, sollten verstärkt betreut werden.

 

Durch die zusätzliche Kombination mit der Dienstleistung Arbeitssicherheit erzielen Sie kostenmindernde Synergien. Während die Fachkraft für Arbeitssicherheit das Thema Brandschutz als Teilbereich der Aufgaben eher oberflächlich behandelt, geschieht dies nun ausschließlich durch den Fachmann, eben den Brandschutzbeauftragten.

Mit dieser Kombination erreichen wir für Sie die optimale Betreuung im Arbeitsschutz und im Brandschutz.

siehe auch Brandschutzbeauftragter

und Seminare im Bereich Brandschutz

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