Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Die DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" regelt die Aufgaben und den Umfang der Tätigkeit von Fachkräften für Arbeitssicherheit.
Unsere Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit beraten Ihr Unternehmen u.a. in folgenden Punkten:
- Die Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit DGUV Vorschrift 2
- Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Grundbetreuung DGUV Vorschrift 2
- Die Grundbetreuung umfasst folgende Aufgabenfelder Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit DGUV Vorschrift 2
- Betriebsspezifischer Teil DGUV Vorschrift 2 betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung
- Erstellung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung
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