Betriebsspezifische sicherheitstechnische Betreuung DGUV V 2
Inhaltsübersicht:
- Neue Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit DGUV Vorschrift
- Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Grundbetreuung DGUV Vorschrift 2
- Die Grundbetreuung umfasst folgende Aufgabenfelder Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit DGUV Vorschrift 2
- Betriebsspezifischer Teil der Betreuung DGUV Vorschrift 2 betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung
ergänzt die Grundbetreuung und soll sicherstellen, dass betriebliche Besonderheiten, z. B. spezifische Gefährdungen, in der Betreuung angemessen berücksichtigt werden.
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