Grundbetreuung & betriebsspezifische Betreuung
Inhaltsübersicht:
- Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Grundbetreuung DGUV Vorschrift 2
- Die Grundbetreuung umfasst folgende Aufgabenfelder Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit DGUV Vorschrift 2
- Betriebsspezifischer Teil DGUV Vorschrift 2 betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung
Grundbetreuung
Der Umfang der Grundbetreuung orientiert sich grundsätzlich an dem Wirtschaftszweig (WZ-Kode), dem das Kerngeschäft des Unternehmens angehört.
Betriebsspezifischer Teil der Betreuung
Die betriebsspezifische Betreuung berücksichtigt die Besonderheiten in einem Unternehmen unabhängig von der Branchenzugehörigkeit oder allgemeinen Gefährdungsmerkmalen.
Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit helfen, Prozesse sicher und störungsfrei zu gestalten und die Leistungsfähigkeit sowie die Leistungsbereitschaft der Beschäftigten zu fördern.
Wir bieten alle erforderlichen Dienstleistungen aus einer Hand und stehen bundesweit bzw europaweit zur Verfügung. Hier können Sie ein unverbindliches Angebot anfordern nach den neuen Vorgaben.