DGUV Vorschrift 2 sicherheitstechnische Betreuung
Inhaltsübersicht:
- Neue Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für
Arbeitssicherheit DGUV Vorschrift - Grundbetreuung DGUV Vorschrift 2
- Die Grundbetreuung umfasst folgende Aufgabenfelder Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit DGUV Vorschrift
- Betriebsspezifischer Teil DGUV Vorschrift 2 betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung
Grundbetreuung: Grundlagen von Art und Umfang der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung sind die im Betrieb vorliegenden Gefährdungen gemäß Arbeitssicherheitsgesetz. Die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung besteht aus der Grundbetreuung und dem betriebsspezifischen Teil der Betreuung. Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung bilden zusammen die Gesamtbetreuung.
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