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Betriebsspezifischer Teil DGUV Vorschrift 2 - betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung

 

Inhaltsübersicht:


Betriebsspezifischen Teil DGUV Vorschrift 2 betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung

Der Bedarf an betriebsspezifischer Betreuung wird vom Unternehmer in einem Verfahren ermittelt, das die nachfolgend aufgeführten Aufgabenfelder sowie Auslöse- und Aufwandskriterien berücksichtigt. Das Verfahren erfordert, dass der Unternehmer alle Aufgabenfelder hinsichtlich ihrer Relevanz für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung regelmäßig, insbesondere nach wesentlichen Änderungen, prüft.

Die Aufgabenfelder sind:
  1. Regelmäßig vorliegende betriebsspezifische Unfall- und Gesundheitsgefahren, Erfordernisse zur menschengerechten Arbeitsgestaltung
    1. Besondere Tätigkeiten
    2. Arbeitsplätze und Arbeitsstätten, die besondere Risiken aufweisen
    3. Arbeitsaufgaben und Arbeitsorganisation mit besonderen Risiken
    4. Erfordernis arbeitsmedizinischer Vorsorge
    5. Erfordernis besonderer betriebsspezifischer Anforderungen beim Personaleinsatz
    6. Sicherheit und Gesundheit unter den Bedingungen des demografischen Wandels
    7. Arbeitsgestaltung zur Vermeidung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren, Erhalt der individuellen gesundheitlichen Ressourcen in Zusammenhang mit der Arbeit
    8. Unterstützung bei der Weiterentwicklung eines Gesundheitsmanagements
  2. Betriebliche Veränderungen in den Arbeitsbedingungen und in der Organisation
    1. Beschaffung von grundlegend neuartigen Maschinen, Geräten
    2. Grundlegende Veränderungen zur Errichtung neuer Arbeitsplätze bzw. der Arbeitsplatzausstattung; Planung, Neuerrichtung von Betriebsanlagen; Umbau,Neubaumaßnahmen
    3. Einführung völlig neuer Stoffe, Materialien
    4. Grundlegende Veränderung betrieblicher Abläufe und Prozesse; grundlegende Veränderung der Arbeitszeitgestaltung; grundlegende Änderung, Einführung neuer Arbeitsverfahren
    5. Spezifische Erfordernisse zur Schaffung einer geeigneten Organisation zur Durchführung der Maßnahmen des Arbeitsschutzes sowie der Integration in die Führungstätigkeit und zum Aufbau eines Systems der Gefährdungsbeurteilung
  3. Externe Entwicklung mit spezifischem Einfluss auf die betriebliche Situation
    1. Neue Vorschriften, die für den Betrieb umfangreiche Änderungen nach sich ziehen
    2. Weiterentwicklung des für den Betrieb relevanten Stands der Technik und Arbeitsmedizin
  4. Betriebliche Aktionen, Programme und Maßnahmen
    1. Schwerpunktprogramme, Kampagnen sowie Unterstützung von Aktionen zur Gesundheitsförderung


Ein Verfahren zur Ermittlung der Betreuungsleistungen einschließlich der Anwendung der Auslöse- und Aufwandskriterien ist in Anhang 4 näher erläutert.
Die Ermittlung von Dauer und Umfang der betriebsspezifischen Betreuung beinhaltet die Prüfung durch den Unternehmer, welche Aufgaben im Betrieb erforderlich sind und die Festlegung des entsprechenden Personalaufwandes für die Aufgabenerledigung. Er hat auf der Grundlage des ermittelten Personalaufwandes die Betreuungsleistung mit Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit festzulegen und schriftlich zu vereinbaren.

Wir bieten alle erforderlichen Dienstleistungen aus einer Hand und stehen bundesweit bzw europaweit zur Verfügung.
 
 

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