Betriebsspezifischen Teil DGUV Vorschrift 2 betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung
Der Bedarf an betriebsspezifischer Betreuung wird vom Unternehmer in einem Verfahren
ermittelt, das die nachfolgend aufgeführten Aufgabenfelder sowie Auslöse- und Aufwandskriterien
berücksichtigt. Das Verfahren erfordert, dass der Unternehmer alle Aufgabenfelder
hinsichtlich ihrer Relevanz für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung regelmäßig,
insbesondere nach wesentlichen Änderungen, prüft.
Die Aufgabenfelder sind:
Regelmäßig vorliegende betriebsspezifische Unfall- und Gesundheitsgefahren, Erfordernisse
zur menschengerechten Arbeitsgestaltung
Besondere Tätigkeiten
Arbeitsplätze und Arbeitsstätten, die besondere Risiken aufweisen
Arbeitsaufgaben und Arbeitsorganisation mit besonderen Risiken
Erfordernis arbeitsmedizinischer Vorsorge
Erfordernis besonderer betriebsspezifischer Anforderungen beim Personaleinsatz
Sicherheit und Gesundheit unter den Bedingungen des demografischen Wandels
Arbeitsgestaltung zur Vermeidung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren, Erhalt der individuellen gesundheitlichen Ressourcen in Zusammenhang mit der Arbeit
Unterstützung bei der Weiterentwicklung eines Gesundheitsmanagements
Betriebliche Veränderungen in den Arbeitsbedingungen und in der Organisation
Beschaffung von grundlegend neuartigen Maschinen, Geräten
Grundlegende Veränderungen zur Errichtung neuer Arbeitsplätze bzw. der Arbeitsplatzausstattung;
Planung, Neuerrichtung von Betriebsanlagen; Umbau,Neubaumaßnahmen
Einführung völlig neuer Stoffe, Materialien
Grundlegende Veränderung betrieblicher Abläufe und Prozesse; grundlegende
Veränderung der Arbeitszeitgestaltung; grundlegende Änderung, Einführung
neuer Arbeitsverfahren
Spezifische Erfordernisse zur Schaffung einer geeigneten Organisation zur
Durchführung der Maßnahmen des Arbeitsschutzes sowie der Integration in die
Führungstätigkeit und zum Aufbau eines Systems der Gefährdungsbeurteilung
Externe Entwicklung mit spezifischem Einfluss auf die betriebliche Situation
Neue Vorschriften, die für den Betrieb umfangreiche Änderungen nach sich ziehen
Weiterentwicklung des für den Betrieb relevanten Stands der Technik und Arbeitsmedizin
Betriebliche Aktionen, Programme und Maßnahmen
Schwerpunktprogramme, Kampagnen sowie Unterstützung von Aktionen zur Gesundheitsförderung
Ein Verfahren zur Ermittlung der Betreuungsleistungen einschließlich der Anwendung der
Auslöse- und Aufwandskriterien ist in Anhang 4 näher erläutert.
Die Ermittlung von Dauer und Umfang der betriebsspezifischen Betreuung beinhaltet die
Prüfung durch den Unternehmer, welche Aufgaben im Betrieb erforderlich sind und die Festlegung
des entsprechenden Personalaufwandes für die Aufgabenerledigung. Er hat auf der
Grundlage des ermittelten Personalaufwandes die Betreuungsleistung mit Betriebsarzt und
Fachkraft für Arbeitssicherheit festzulegen und schriftlich zu vereinbaren.
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