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Hier können Sie ein kostenloses und unverbindliches Angebot Betreuung DGUV Vorschrift 2 - Sicherheitsfachkräfte/
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Betreuung vor Ort Sicherheitstechnische Grundbetreuung + betriebsspezifische Betreuung
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Leitfaden Arbeitssicherheit
Aufgabenfelder der Grundbetreuung nach DGUV 2
Inhaltsübersicht:
Neue Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit DGUV Vorschrift
Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Grundbetreuung DGUV Vorschrift 2
Die Grundbetreuung umfasst folgende Aufgabenfelder Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit DGUV Vorschrift 2
Betriebsspezifischer Teil DGUV Vorschrift 2 betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung
Die Grundbetreuung umfasst folgende Aufgabenfelder Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit DGUV Vorschrift 2
Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung (Beurteilung der Arbeitsbedingungen)
Unterstützung bei der Implementierung eines Gesamtkonzeptes zur Gefährdungsbeurteilung
Unterstützung bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung
Beobachtung der gelebten Praxis und Auswertung der Gefährdungsbeurteilung
Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung –Verhältnisprävention
Eigeninitiatives Handeln zur Verhältnisprävention an bestehenden Arbeitssystemen
Eigeninitiatives Handeln zur Verhältnisprävention bei Veränderung der Arbeitsbedingungen
Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung -Verhaltensprävention
Unterstützung bei Unterweisungen, Betriebsanweisungen, Qualifizierungsmaßnahmen
Motivieren zum sicherheits- und gesundheitsgerechten Verhalten
Information und Aufklärung
Kollektive arbeitsmedizinische Beratung der Beschäftigten
Unterstützung bei der Schaffung einer geeigneten Organisation und Integration in die Führungstätigkeit
Integration des Arbeitsschutzes in die Aufbauorganisation
Integration des Arbeitsschutzes in die Unternehmensführung
Beratung zu erforderlichen Ressourcen zur Umsetzung der Arbeitsschutzmaßnahmen
Kommunikation und Information sichern
Berücksichtung der Arbeitsschutzbelange in betrieblichen Prozessen
Betriebliche arbeitsschutzspezifische Prozesse organisieren
Ständige Verbesserung sicherstellen
Untersuchung nach Ereignissen
Untersuchungen von Ereignissen, Ursachenanalysen und deren Auswertungen
Ermitteln von Unfallschwerpunkten sowie Schwerpunkten arbeitsbedingter Erkrankungen
Verbesserungsvorschläge
Allgemeine Beratung von Arbeitgebern und Führungskräften, betrieblichen Interessenvertretungen,Beschäftigten
Beratung zu Rechtsgrundlagen, Stand der Technik und Arbeitsmedizin, wissenschaftlichen Erkenntnissen
Beantwortung von Anfragen
Verbreitung der Information im Unternehmen, einschließlich Teambesprechungen
Externe Beratung zu speziellen Problemen des Arbeitsschutzes organisieren
Erstellung von Dokumentationen, Erfüllung von Meldepflichten
Unterstützung bei der Erstellung von Dokumentationen
Unterstützung bei der Erfüllung von Meldepflichten gegenüber den zuständigen Behörden und Unfallversicherungsträgern
Dokumentation von Vorschlägen an den Arbeitgeber einschließlich Angabe des jeweiligen Umsetzungsstandes
Dokumentation zur eigenen Tätigkeit und zur Inanspruchnahme der Einsatzzeiten
Mitwirken in betrieblichen Besprechungen
Direkte persönliche Beratung von Arbeitgebern
Teilnahme an Dienstgesprächen des Arbeitgebers mit seinen Führungskräften
Teilnahme an Besprechungen der betriebliche Beauftragten entsprechend §§ 9, 10 und 11 Arbeitssicherheitsgesetz
Teilnahme an sonstigen Besprechungen, einschließlich Betriebsversammlung
Nutzung eines ständigen Kontaktes mit Führungskräften
Sitzung des Arbeitsschutzausschusses
Selbstorganisation
Ständige Fortbildung (Aktualisierung und Erweiterung)
Wissensmanagement entwickeln und nutzen
Erfassen und Aufarbeiten von Hinweisen der Beschäftigten
Erfahrungsaustausch insbesondere mit den Unfallversicherungsträger und den zuständigen Behörden nutzen
Wir bieten alle erforderlichen Dienstleistungen aus einer Hand und stehen bundesweit bzw europaweit zur Verfügung.
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