Regalprüfer iPad App
Startseite | Kontakt | Impressum | Sitemap | Kundenportal | Suche
Arbeitssicherheit komplett - standortnah - flexibel
 
 
 
 
Unsere Info-Hotline:
0 18 05-96 81 42 (0,14 €)
Regalprüfer iPad App
Hier können Sie ein kostenloses und unverbindliches Angebot anfordern
 
 
 

Unterweisung der Mitarbeiter

 

Weitere Themengebiete zu Erstunterweisung:

  Powerpoint Präsentationen
  Interaktive Unterweisung

 

Anhand der Betriebsanweisungen und der Gefährdungsbeurteilung sind die Beschäftigten über die auftretenden Gefährdungen und entsprechende Schutzmaßnahmen arbeitsplatzbezogen mindestens jährlich zu unterweisen.

Ihre Beschäftigten sind regelmäßig anhand der Betriebsanweisung zu unterweisen.

Die Unterweisung muss sich auf die getroffenen Sicherheitsmaßnahmen, die persönliche Schutzausrüstung, die erforderliche Hygiene und die Erste Hilfe bei Unfällen mit den verwendeten Gefahrstoffen beziehen.

Jede Unterweisung ist schriftlich festzuhalten, um jederzeit nachweisen zu können, dass Sie Ihrer Verpflichtung nachgekommen sind.

Hierfür ist es erforderlich, Thema, Datum sowie die Namen der unterwiesenen Personen und desjenigen, der die Unterweisung durchgeführt hat, schriftlich festzuhalten. Die unterwiesene Person sollte stets gegenzeichnen.

Erstunterweisung:
Alle Neulinge am Arbeitsplatz (besonders Auszubildende, neu eingestellte Mitarbeiter) sind vor Arbeitsbeginn zu unterweisen.

Wiederholungsunterweisung:
Die Unterweisungen sind entsprechend der Forderungen in den Vorschriften "angemessenen Zeitabständen", Unterweisungen aus besonderem Anlass: Beim Arbeitsplatzwechsel, Einsatz einer neuen Maschine, Verwendung eines neuen Arbeitsstoffes, Einführung eines neuen Arbeitsverfahrens, nach einem Arbeitsunfall oder Beinaheunfall.

Sparen Sie sich die Mühe, eigene Unterweisungen auszuarbeiten.

Wir bieten preisgünstige Erstunterweisungen, Unterweisungen im Powerpoint Präsentationen -Format an, die Sie sofort einsetzen können!

Oder unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit bzw. Betriebsärzte unterweisen vor Ort Ihre Mitarbeiter!

Fordern Sie noch heute ein kostenloses und unverbindliches Angebot an

Die Pflicht zur Unterweisung ist z.B. in

§ 12 Arbeitsschutzgesetz,

§ 9 BetrSichV, und

§4BGV A 1 Grundsätze der Prävention

 

Im Rahmen unserer Unterweisung werden folgende Kriterien berücksichtigt :

wir unterbreiten gerne ein Angebot

Gefährdungsgrad und Gefährdungsart für die Beschäftigten
Arbeits- und Wegeunfälle sowie der Berufskrankheiten
Anzahl der Verbandbucheintragungen
Entwicklung der Gefährdungen
betrieblichen Organisation, insbesondere der Arbeitssicherheitsorganisation
änderungen im Betriebsablauf
Einführung neuer Technologien, Arbeitsstoffe, Arbeitsmittel oder Arbeitsverfahren
Einführung neuer persönlicher Schutzausrüstungen (z.B. Körperschutzmittel)
Forderungen aus Gesetzen, Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften
Forderungen aus Betriebsanleitungen technischer Arbeitsmittel
Forderungen aus Betriebsanweisungen für verwendete Gefahrstoffe
Maßnahmen zur Vermeidung der Gefährdungen
Zusammenarbeit mit Beschäftigten anderer Arbeitgeber bzw. Unternehmer
Betriebliche Regelungen wie: Betriebsvereinbarungen, Betriebsanweisungen
Arbeitsanweisungen müssen ebenfalls Bestandteil einer Unterweisung sein

>> Gesetze, Vorschriften, Verordnungen, etc.

zurück | Seitenanfang