sicherheitstechnische Betreuung DGUV Vorschrift 2
Inhaltsübersicht:
- Neue Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit DGUV Vorschrift
- Grundbetreuung DGUV Vorschrift 2
- Grundbetreuung Aufgabenfelder DGUV Vorschrift 2
- Betriebsspezifischer Teil DGUV Vorschrift 2 betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung
Wir bieten Grundbetreuung gem. Aufgabenfelder DGUV Vorschrift 2 :
- Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung (Beurteilung der Arbeitsbedingungen)
- Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung
- Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung
- Unterstützung bei der Schaffung einer geeigneten Organisation
- Beratung von Arbeitgebern und Führungskräften, Interessenvertretungen,
- Erstellung von Dokumentationen,
- Erfüllung von Meldepflichten
- Mitwirken in betrieblichen Besprechungen
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