Betriebsspezifische Betreuung DGUV Vorschrift 2 - betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung
Inhaltsübersicht:
- Neue Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit DGUV Vorschrift
- Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Grundbetreuung DGUV Vorschrift 2
- Die Grundbetreuung umfasst folgende Aufgabenfelder Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit DGUV Vorschrift 2
- Betriebsspezifischer Teil DGUV Vorschrift 2 betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung
Betriebsspezifische Betreuung ergänzt die Grundbetreuung und soll sicherstellen, dass betriebliche Besonderheiten, z. B. spezifische Gefährdungen, in der Betreuung angemessen berücksichtigt werden.
Fordern Sie noch heute ein kostenloses und unverbindliches Angebot an.