
Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (DGUV Vorschrift 1) sind alle Arbeitgeber - dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. § 6 verpflichtet Arbeitgeber, das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die von ihm festgelegten Arbeitsschutzmaßnahmen und das Ergebnis ihrer Überprüfung zu dokumentieren.
Wir haben mit unserem Partner Secumundi in der EHS App - Effizientes, mobiles Arbeiten mit automatischer Dokumentation spezielle Gefährdungs- und Belastungskataloge entwickelt, nach denen die Gefährdungen standardisiert ermittelt und bewertet werden.
Beispiele :
Lastenhandhabungsverordnung - LasthandV - Gefährdungsbeurteilung
An vielen Arbeitsplätzen müssen Beschäftigte Lasten von Hand bewegen. Die Lastenhandhabungsverordnung gibt wertvolle Hinweise, wie man dabei Gesundheitsbelastungen vorbeugen kann.
Gefährdungsbeurteilung Psychische Belastungen
Psychische Erkrankungen gewinnen an Bedeutung. Psychische Erkrankungen sind die zweithäufigste Diagnosegruppe bei Krankschreibungen bzw. Arbeitsunfähigkteit. Psychische Störungen verursachen die längsten Fehlzeiten.
Gefährdungsbeurteilung bei arbeitsbedingten Muskel-Skelett-Erkrankungen
Arbeitsbedingte Muskel-Skelett-Erkrankungen (MSE) sind nach wie vor häufig und bedeutsam. Körperliche Fehlbelastungen, zum Beispiel Heben und Tragen von Lasten, sind eine wichtige Ursache.
Gefährdungsbeurteilungen für die Prävention von Herz-Kreislauf-Erkrankungen
Verschiedene berufliche Risikofaktoren (zum Beispiel Stress, überlange Arbeitszeiten, Lärm, Körperliche Über- oder Unterforderung) können die Entstehung eine Herz-Kreislauf Erkrankung begünstigen.
Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe und Lagerung
Die TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" hilft bei der Gefährdungsbeurteilung und beim Festlegen von Schutzmaßnahmen.
Der Arbeitgeber kann die Gefährdungsbeurteilung selbst durchführen oder andere fachkundige Personen, zum Beispiel Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder Betriebsärzte, damit beauftragen.
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