| Das Bundesgesetzblatt 2004 Teil 1 Nr.
74 hat die neue Gefahrstoff-verordnung verkündigt.
Sie wird zum 1.1.2005 in Kraft treten. Bisher steht die
Gefahrstoffverordnung im Bundesgesetzblatt online nur als
"Leseversion" zur Verfügung. Sie können
die Gefahrstoffverordnung als Beschlussvorlage auf den Seiten
des Bundesrates nachlesen. ... zur Verordnung der Bundesregierung
Inhaltsübersicht Gefahrstoffverordnung:
Abschnitte
Anwendungen
und Begriffsbestimmungen, §§ 1 – 3
Gefahrstoffinformationen,
§§ 4 – 6
Allgemeine
Schutzmaßnahmen, §§ 7 – 9
Ergänzende
Schutzmaßnahmen, §§ 10 – 17
Verbote und
Beschränkungen, § 18
Vollzugsregelungen
und Schlussvorschriften, §§ 19 – 22
Ordnungswidrigkeiten
und Straftaten §§ 23 – 26
Anhänge
In Bezug
genommene Richtlinien der EG
Besondere
Vorschriften zur Information, Kennzeichnung und Verpackung
Besondere
Vorschriften für bestimmte Gefahrstoffe und Tätigkeiten
Herstellungs-
und Verwendungsverbote
Arbeitsmedizinische
Vorsorgeuntersuchungen
Inhaltliche Schwerpunkte der neuen Gefahrstoffverordnung:
Gefährdungsbeurteilung und Informationsbeschaffung
als durch den Arbeitgeber zentrale Instrumente zur Einstufung
von Tätigkeiten
Schutzstufenkonzept mit 4 Stufen in Abhängigkeit von
den Gefährlichkeitsmerkmalen des Stoffes und der Tätigkeit
risikobezogene Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) ersetzen die
bisherigen technisch begründeten Grenzwerte
Ausdehnung der arbeitsmedizinischen Untersuchungen und Beratungen
Betriebsanweisung / Unterweisung:
Es gehört weiterhin zur Pflicht der Arbeitgeber, für
Tätigkeiten ab der Schutzstufe 2 Betriebsanweisungen
zu erstellen und die Beschäftigten anhand dieser zu
unterweisen.
Gefahrstoffverzeichnis:
Die Anforderungen an das Gefahrstoffkataster, das für
alle Stoffe ab der Schutzstufe 2 zumindest mit der Bezeichnung
der Stoffe und dem Hinweis auf das Sicherheitsdatenblatt
zu führen ist, sind in der neuen Gefahrstoffverordnung
(noch) nicht weiter konkretisiert. Das Gefahrstoffverzeichnis
ist allen betroffenen Beschäftigten und den Mitarbeitervertretungen
(Personal- und Betriebsräte) zugänglich zu machen.
Wir haben eine langjährige Erfahrung in der Ermittlung
von Gefahrstoffen sowie in der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen
am Arbeitsplatz. Wir erstellen das Gefahrstoffverzeichnis
und die zugehörige Betriebsanweisungen für Arbeitsbereiche,
in denen der Gefahrstoff gehandhabt wird.
Wir erstellen für Sie individuelle Betriebsanweisungen
anhand des Gefahrstoffverzeichnis. Wir führen für
Sie die Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten
durch. |