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Gefahrstoffe

  Ab 1.1.2005 gilt die neue Gefahrstoffverordnung:

Verordnung zur Anpassung der Gefahrstoffverordnung an die EG-Richtlinie 98/24/EG und andere EG-Richtlinien:

 

Das Bundesgesetzblatt 2004 Teil 1 Nr. 74 hat die neue Gefahrstoff-verordnung verkündigt. Sie wird zum 1.1.2005 in Kraft treten. Bisher steht die Gefahrstoffverordnung im Bundesgesetzblatt online nur als "Leseversion" zur Verfügung. Sie können die Gefahrstoffverordnung als Beschlussvorlage auf den Seiten des Bundesrates nachlesen. ... zur Verordnung der Bundesregierung

Inhaltsübersicht Gefahrstoffverordnung:


  Abschnitte
  Anwendungen und Begriffsbestimmungen, §§ 1 – 3
  Gefahrstoffinformationen, §§ 4 – 6
  Allgemeine Schutzmaßnahmen, §§ 7 – 9
  Ergänzende Schutzmaßnahmen, §§ 10 – 17
  Verbote und Beschränkungen, § 18
  Vollzugsregelungen und Schlussvorschriften, §§ 19 – 22
  Ordnungswidrigkeiten und Straftaten §§ 23 – 26
  Anhänge
  In Bezug genommene Richtlinien der EG
  Besondere Vorschriften zur Information, Kennzeichnung und Verpackung
  Besondere Vorschriften für bestimmte Gefahrstoffe und Tätigkeiten
  Herstellungs- und Verwendungsverbote
  Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen


Inhaltliche Schwerpunkte der neuen Gefahrstoffverordnung:
Gefährdungsbeurteilung und Informationsbeschaffung als durch den Arbeitgeber zentrale Instrumente zur Einstufung von Tätigkeiten
Schutzstufenkonzept mit 4 Stufen in Abhängigkeit von den Gefährlichkeitsmerkmalen des Stoffes und der Tätigkeit
risikobezogene Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) ersetzen die bisherigen technisch begründeten Grenzwerte
Ausdehnung der arbeitsmedizinischen Untersuchungen und Beratungen


Betriebsanweisung / Unterweisung:
Es gehört weiterhin zur Pflicht der Arbeitgeber, für Tätigkeiten ab der Schutzstufe 2 Betriebsanweisungen zu erstellen und die Beschäftigten anhand dieser zu unterweisen.


Gefahrstoffverzeichnis:
Die Anforderungen an das Gefahrstoffkataster, das für alle Stoffe ab der Schutzstufe 2 zumindest mit der Bezeichnung der Stoffe und dem Hinweis auf das Sicherheitsdatenblatt zu führen ist, sind in der neuen Gefahrstoffverordnung (noch) nicht weiter konkretisiert. Das Gefahrstoffverzeichnis ist allen betroffenen Beschäftigten und den Mitarbeitervertretungen (Personal- und Betriebsräte) zugänglich zu machen.


Wir haben eine langjährige Erfahrung in der Ermittlung von Gefahrstoffen sowie in der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen am Arbeitsplatz. Wir erstellen das Gefahrstoffverzeichnis und die zugehörige Betriebsanweisungen für Arbeitsbereiche, in denen der Gefahrstoff gehandhabt wird.
Wir erstellen für Sie individuelle Betriebsanweisungen anhand des Gefahrstoffverzeichnis. Wir führen für Sie die Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten durch.

 

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